Die Frage, wie und von wem staatliche Herrschaft zu organisieren ist, berührt zentrale Elemente unserer Verfassungsordnung. Von der historischen Begrifflichkeit der Organisationsgewalt bis hin zur heutigen Europäisierung des Verwaltungsrechts wird immer wieder die Frage zentral, welche substanziellen Aussagen dem Grundgesetz über die Verwaltungsorganisation zu entnehmen sind. David Roth-Isigkeit erarbeitet ein umfassendes Bild davon, welche Akteure im Verfassungsstaat über die Organisation der öffentlichen Verwaltung zu entscheiden haben und an welche verfassungsrechtlichen Maßstäbe sie dabei gebunden sind. Dabei zeigt sich die durchdringende Ordnungskraft des besonderen Verhältnisses von Demokratie und Rechtsstaat in der deutschen Verfassungsdogmatik.