Die Definition einer formalen Antwort der Verfassungsorgane setzt voraus, dass man eine vom Recht entwickelte Konzeption identifizieren kann, die bei jeder Verwendung dieses Begriffs als Referenz dient. Es handelt sich um einen funktionalen Begriff. Um ihn besser zu erfassen, ist es sinnvoll, ihn anhand seiner Attribute zu definieren, die sich durch die Gewährung von Autonomie und die Beteiligung am Gleichgewicht der Gewalten zusammenfassen lassen.