Vorwort zur 2. Auflage
Die Rentenüberleitung, insbesondere die Überführung der Versorgungssysteme, hat sich als eines der schwierigsten Kapitel der Wiedervereinigung erwiesen. Viele rigide Regelungen sind politisch und verfassungsrechtlich nach wie vor umstritten, zumal Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts noch ausstehen und der nachbessernde Gesetzgeber der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nur auf halbem Wege gefolgt ist. So wundert es nicht, daß die vorliegende Untersuchung wenige Wochen nach ihrem Erscheinen vergriffen war. Die Neuauflage berücksichtigt im Rahmen des Möglichen die Entwicklung in Rechtsprechung und Schrifttum.
Vorwort zur 1. Auflage
Die Vergangenheit der zweiten deutschen Diktatur, die im Unterschied zur ersten keine Rassen-, sondern Klassenvorherrschaft erstrebte, darf nur in den Grenzen und mit den Mitteln des freiheitlichen Rechtsstaats bewältigt werden. Verbieten sich deshalb »kurze Prozesse« und Kollektivstrafen, so ist doch Sühne für kriminelles Unrecht nicht ausgeschlossen, wenn und soweit man Verfassungsfehltritte vermeidet.
Falls jedoch die Strafverfolgung aus wohlerwogenen rechtsstaatlichen Gründen innehalten muß, kann das Sozialversicherungsrecht nicht an seine Stelle treten. Wegen seiner Wertneutralität und moralischen Indifferenz ist es von vornherein als pönales Ersatzinstrument untauglich und als solches auch nur in dunklen Stunden deutscher Geschichte benutzt worden. Bei der Überleitung von Versorgungsansprüchen und -anwartschaften hat sich der Gesetzgeber allerdings von Kollektivsanktionen nicht freigehalten. Obwohl dem Rentenüberleitungsgesetz auf Grund der Anhörung von Sachverständigen die schlimmsten Drachenzähne gezogen werden konnten, kann es trotz zweimaliger Novellierung verfassungsrechtlich noch nicht als unbelastet eingestuft werden. Pauschale Diskriminierungen und ungerechtfertigte Prangerwirkungen aufzudecken, ist das Anliegen der vorliegenden Untersuchung, die aus einem Gutachten hervorgegang
Die Rentenüberleitung, insbesondere die Überführung der Versorgungssysteme, hat sich als eines der schwierigsten Kapitel der Wiedervereinigung erwiesen. Viele rigide Regelungen sind politisch und verfassungsrechtlich nach wie vor umstritten, zumal Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts noch ausstehen und der nachbessernde Gesetzgeber der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nur auf halbem Wege gefolgt ist. So wundert es nicht, daß die vorliegende Untersuchung wenige Wochen nach ihrem Erscheinen vergriffen war. Die Neuauflage berücksichtigt im Rahmen des Möglichen die Entwicklung in Rechtsprechung und Schrifttum.
Vorwort zur 1. Auflage
Die Vergangenheit der zweiten deutschen Diktatur, die im Unterschied zur ersten keine Rassen-, sondern Klassenvorherrschaft erstrebte, darf nur in den Grenzen und mit den Mitteln des freiheitlichen Rechtsstaats bewältigt werden. Verbieten sich deshalb »kurze Prozesse« und Kollektivstrafen, so ist doch Sühne für kriminelles Unrecht nicht ausgeschlossen, wenn und soweit man Verfassungsfehltritte vermeidet.
Falls jedoch die Strafverfolgung aus wohlerwogenen rechtsstaatlichen Gründen innehalten muß, kann das Sozialversicherungsrecht nicht an seine Stelle treten. Wegen seiner Wertneutralität und moralischen Indifferenz ist es von vornherein als pönales Ersatzinstrument untauglich und als solches auch nur in dunklen Stunden deutscher Geschichte benutzt worden. Bei der Überleitung von Versorgungsansprüchen und -anwartschaften hat sich der Gesetzgeber allerdings von Kollektivsanktionen nicht freigehalten. Obwohl dem Rentenüberleitungsgesetz auf Grund der Anhörung von Sachverständigen die schlimmsten Drachenzähne gezogen werden konnten, kann es trotz zweimaliger Novellierung verfassungsrechtlich noch nicht als unbelastet eingestuft werden. Pauschale Diskriminierungen und ungerechtfertigte Prangerwirkungen aufzudecken, ist das Anliegen der vorliegenden Untersuchung, die aus einem Gutachten hervorgegang