139,95 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in 6-10 Tagen
  • Gebundenes Buch

Am 10. Dezember 2003 wurde Dr. Walter Gollwitzer 80 Jahre alt. Er ist der bayerischen Justiz, für die er in vielen herausragenden Positionen tätig war, als ein besonders geschätzter und geachteter Kollege eng verbunden. In seinem wissenschaftlichen Werk hat er sich namentlich große Verdienste um die Durchdringung und Weiterentwicklung des Strafprozessrechts und seine Verbindung mit der Europäischen Menschenrechtskonvention erworben. Zu seinen Ehren hat am 16. Januar 2004 im Konferenzsaal des Oberlandesgerichts München ein wissenschaftliches Kolloquium stattgefunden, dessen Erträge in diesem Tagungsband dokumentiert werden. …mehr

Produktbeschreibung
Am 10. Dezember 2003 wurde Dr. Walter Gollwitzer 80 Jahre alt. Er ist der bayerischen Justiz, für die er in vielen herausragenden Positionen tätig war, als ein besonders geschätzter und geachteter Kollege eng verbunden. In seinem wissenschaftlichen Werk hat er sich namentlich große Verdienste um die Durchdringung und Weiterentwicklung des Strafprozessrechts und seine Verbindung mit der Europäischen Menschenrechtskonvention erworben. Zu seinen Ehren hat am 16. Januar 2004 im Konferenzsaal des Oberlandesgerichts München ein wissenschaftliches Kolloquium stattgefunden, dessen Erträge in diesem Tagungsband dokumentiert werden.
Autorenporträt
In his scienti.c work, Dr. Walter Gollwitzer rendered great services through his examination and further development of the criminal law process and through his association with the European Convention on Human Rights. This conference volume documents the proceedings of a scienti.c colloquium on the occasion of the 80th birthday of Dr. Walter Gollwitzer.
Rezensionen
"Den Herausgebern und Autoren ist mit dem Band zum Kolloquium "Verfassungsrecht - Menschenrechte - Strafrecht" ein spannendes Lesebuch gelungen, dessen prägnante Beiträge nicht nur zur weiteren Diskussion anregen, sondern das nebst konkreter Lösungsvorschläge auch wichtiges Zeugnis für die rechtshistorische Entwicklung des Spannungsverhältnis zwischen Verfassungs- und Strafrecht ablegt."
David Eckner in: StudJur-Online 06/2010