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Der horizontale Finanzausgleich soll einen angemessenen Ausgleich der Finanzkraft aller Bundesländer bewirken. Insbesondere die deutsche Volkswirtschaft ist auf einen funktionierenden Länderfinanzausgleich angewiesen. Dennoch - oder gerade deswegen - ist er eines der umstrittensten Themen des Finanzverfassungsrechts. Der Autor hinterfragt, ob das Institut in seiner jetzigen Ausgestaltung den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Anforderungen des 21. Jh. gewachsen ist. Zudem befasst er sich mit den verfassungsrechtlichen Grundlagen und Grenzen des Länderfinanzausgleichs. Dabei werden die…mehr

Produktbeschreibung
Der horizontale Finanzausgleich soll einen
angemessenen Ausgleich der Finanzkraft aller
Bundesländer bewirken. Insbesondere die deutsche
Volkswirtschaft ist auf einen funktionierenden
Länderfinanzausgleich angewiesen. Dennoch - oder
gerade deswegen - ist er eines der umstrittensten
Themen des Finanzverfassungsrechts. Der Autor
hinterfragt, ob das Institut in seiner jetzigen
Ausgestaltung den gesellschaftlichen und
wirtschaftlichen Anforderungen des 21. Jh. gewachsen
ist. Zudem befasst er sich mit den
verfassungsrechtlichen Grundlagen und Grenzen des
Länderfinanzausgleichs. Dabei werden die
Grundbestandteile des Instituts unter Bezugnahme
auf seine historischen Wurzeln analysiert und die
wichtigsten Problemkreise diskutiert. Im Rahmen von
Reformüberlegungen wird insbesondere auf die
Föderalismusreform II eingegangen und eine
rechtsvergleichende Betrachtung u.a. zum
U.S.-amerikanischen Recht durchgeführt. Als Ergebnis
der Untersuchung wird ein systemimmanenter
Reformansatz vorgeschlagen. Das Buch richtet sich an
Wissenschaft, Politik und Entscheidungsträger der
Finanzverwaltung des Bundes und der Länder.
Autorenporträt
Der Autor nahm 2003 das Studium der Rechtswissenschaften an der
Universität Erlangen auf und setzt dieses - nach Teilnahme am
Magisterstudiengang Wirtschaftsstrafrecht der Universität
Osnabrück - derzeit an der Universität Hamburg
(Schwerpunktbereich: Finanzverfassungs- und Steuerrecht) fort.
2008 wurde ihm der Grad Bachelor of Laws verliehen.