Jedem Menschen stehen die Früchte seiner Arbeit zu" - eine Aussage, die im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet wird. Rechtlich gesehen bedeutet dies, dass jeder Einzelne Anspruch auf die Rechte hat, die sich aus seiner Arbeit ergeben, ob es sich nun um Geldrechte, gesetzliche Rechte, Menschenrechte oder Verfassungsrechte handelt. Die wirtschaftlichen und sozialen Rechte sind integraler Bestandteil der Menschenrechte und werden auch von den Vereinten Nationen in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) gebührend anerkannt. Die Rechte der Arbeitnehmer gehören zu den wirtschaftlichen und sozialen Rechten, die auf das Wohlergehen benachteiligter Gruppen ausgerichtet sind. Neben der AEMR befassen sich auch viele IAO-Übereinkommen mit sozialen und wirtschaftlichen Rechten. Das Problem mit diesen Rechten liegt jedoch nicht in ihrer Gültigkeit. Das Problem liegt in der Art der Umsetzung.
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