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Prostitution war auch in Österreich lange Zeit strafbar. Dies änderte sich mit der Aufhebung des 5 LandstreichereiG 1885 sowie dem darauf folgenden StafrechtsanpassungsG von 1974. In Folge dessen erließen die Bundesländer eigene, den Gegenstand Prostitution regelnde Landesgesetze. Vorarlberg schuf entsprechende Regelungen im 3. Abschnitt des Vorarlberger Sittenpolizeigesetzes. Dieses sieht vor, dass Prostitution ausschließlich in behördlich bewilligten Bordellen erlaubt ist. Bis heute wurde jedoch keine einzige Bordellbewilligung erteilt. Seit einigen Jahren bemüht sich nun ein…mehr

Produktbeschreibung
Prostitution war auch in Österreich lange Zeit strafbar. Dies änderte sich mit der Aufhebung des
5 LandstreichereiG 1885 sowie dem darauf folgenden StafrechtsanpassungsG von 1974. In Folge dessen erließen die Bundesländer eigene, den Gegenstand Prostitution regelnde Landesgesetze. Vorarlberg schuf entsprechende Regelungen im 3. Abschnitt des Vorarlberger Sittenpolizeigesetzes. Dieses sieht vor, dass Prostitution ausschließlich in behördlich bewilligten Bordellen erlaubt ist. Bis heute wurde jedoch keine einzige Bordellbewilligung erteilt. Seit einigen Jahren bemüht sich nun ein Bewilligungswerber um eine Bordellbewilligung in Hohenems. Diese blieb ihm bisher versagt, da die Behörde das Vorliegen der Voraussetzungen des
5 Vlbg SittenpolizeiG stets verneinte. Auf Basis dieses Falles und der dazu ergangenen Judikatur des VfGH und VwGH analysiert das vorliegende Buch die Verfassungskonformität des
5 Vlbg SittenpolizeiG, insb im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit ausgewähltenGrundrechten.
Autorenporträt
Mag.iur. Bianca Lins absolvierte ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes Kepler Universität Linz. Seit März 2017 ist die Doktorandin als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bank- und Finanzmarktrecht an der Universität Liechtenstein tätig.