Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht, Note: sehr gut (18 Punkte), Universität zu Köln (Lehrstuhl für Öffentliches Recht), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtlichen Grenzen der polizeirechtlichen Verantwortlichkeit des Zustandsstörers. Von besonderer praktischer Relevanz ist diese Frage bei der Altlastensanierung nach dem Bundesbodenschutzgesetz. Zunächst stellt der Autor die allgemeinen rechtlichen Grundsätze für die Sanierung von Altlasten nach dem Bundesbodenschutzgesetz dar und gibt einen Überblick über die tatsächliche Dimension und die ökologische Herausforderung der Altlasten-Problematik.Anschließend werden ausführlich mögliche Ansätze für eine Begrenzung der Haftung des Zustandsstörers analysiert. Dabei werden zunächst die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte sowie entsprechende Vorschläge im Gesetzgebungsverfahren zum BBodSchG und zum Entwurf des Umweltgesetzbuches untersucht. Im Folgenden setzt sich der Autor kritisch mit den in der Literatur entwickelten Vorschlägen zur Begründung einer verfassungsrechtlichen Begrenzung der Zustandsstörerhaftung auseinander. Die vorgeschlagenen Lösungen reichen dabei von einem Ausschluss der Störereigenschaft bei "Opferrolle" des Zustandsstörers über eine strikte Trennung der Primär- und Sekundärebene bis zu einer teilweisen Haftungsbegrenzung allein bei der Verteilung der Kosten der Sanierung für den Fall gestörter Privatnützigkeit. Der Autor plädiert dafür, den Aspekt der Effektivität der Gefahrenabwehr allein bei der Frage der Schnelligkeit der Sanierung, sondern auch für die Frage der Kostenverteilung und damit bei der Finanzierbarkeit der Altlasten-Sanierung angemessen zu berücksichtigen.Einen weiteren Schwerpunkt bildet eine detaillierte Besprechung der Grundlagen-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16.02.2000 zu dieser Problematik. Kurz gesagt kommt das Bundesverfassungsgericht zu einer Beschränkung derHaftung des Zustandsstörers bei der Kostenverteilung auf den Wert des Grundstückes, die aus Art. 14 GG resultiert. Der Autor beleuchtet den Hintergrund der Entscheidung, analysiert die Entscheidungsgründe und setzt sich mit der Kritik an dieser Entscheidung ausführlich auseinander. Anschließend zeigt der Verfasser die Konsequenzen der Entscheidung für die Verwaltungspraxis auf und macht auf Rechtsfragen aufmerksam, die weiterhin einer Klärung bedürfen.Schließlich plädiert der Autor für eine Änderung des § 24 BBodSchG, der eine Haftungsbegrenzung nicht ausdrücklich vorsieht und angesichts seines Wortlauts und seiner Entstehungsgeschichte nur schwerlich verfassungskonform ausgelegt werden kann.
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