Die Deutsche Wiedervereinigung und die damit einhergehenden Haushaltsprobleme haben Anlaß gegeben, über Privatisierungen nicht zuletzt in dem kostenintensiven Bereich des Fernstraßenbaus nachzudenken. Dabei wird der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur als wesentlicher Faktor zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik angesehen.
Im Anschluss an die Einordnung des Fernstraßenbaus als Staatsaufgabe arbeitet der Autor die möglichen Grenzen für Privatisierungen für die einzelnen Phasen des Fernstraßenbaus heraus. Hierzu werden zunächst die "klassischen" Vorgehensweisen dargestellt. Sodann erfolgt eine Untersuchung des Haushaltsverfassungsrechts und des Rechts der bundesstaatlichen Ordnung in seinen Bezügen zum Fernstraßenbau. Im Anschluß werden grundrechtliche Grenzen für Privatisierungen erörtert.
Die momentan diskutierten Privatisierungsmodelle werden dargestellt und auf ihre Vereinbarkeit mit den zuvor ermittelten verfassungsrechtlichen Grenzen untersucht. Pabst setzt sich kritisch mit Vorfinanzierungs- und Betreibermodellen sowie der Einschaltung privater Planungsgesellschaften auseinander. Zwar bestätigt sich, daß das Grundgesetz im wesentlichen offen ist für Privatisierungsbemühungen, dennoch sind, gerade im Bereich des Haushalts- und des Staatsorganisationsrechts, bestimmte Vorgaben einzuhalten. So zeigt sich im Ergebnis, daß verschiedene Privatisierungsmodelle zwar politisch erwünscht, verfassungsrechtlich aber nicht unproblematisch sind.
Im Anschluss an die Einordnung des Fernstraßenbaus als Staatsaufgabe arbeitet der Autor die möglichen Grenzen für Privatisierungen für die einzelnen Phasen des Fernstraßenbaus heraus. Hierzu werden zunächst die "klassischen" Vorgehensweisen dargestellt. Sodann erfolgt eine Untersuchung des Haushaltsverfassungsrechts und des Rechts der bundesstaatlichen Ordnung in seinen Bezügen zum Fernstraßenbau. Im Anschluß werden grundrechtliche Grenzen für Privatisierungen erörtert.
Die momentan diskutierten Privatisierungsmodelle werden dargestellt und auf ihre Vereinbarkeit mit den zuvor ermittelten verfassungsrechtlichen Grenzen untersucht. Pabst setzt sich kritisch mit Vorfinanzierungs- und Betreibermodellen sowie der Einschaltung privater Planungsgesellschaften auseinander. Zwar bestätigt sich, daß das Grundgesetz im wesentlichen offen ist für Privatisierungsbemühungen, dennoch sind, gerade im Bereich des Haushalts- und des Staatsorganisationsrechts, bestimmte Vorgaben einzuhalten. So zeigt sich im Ergebnis, daß verschiedene Privatisierungsmodelle zwar politisch erwünscht, verfassungsrechtlich aber nicht unproblematisch sind.