Der Cyberraum ist eine Dimension, deren Bedeutung für die Zukunft kaum überschätzt werden kann. Je stärker das private und öffentliche Leben mit ihm verknüpft sind, desto stärker wird er ein Raum der Auseinandersetzung. Um auf diese Entwicklungen auch mit militärischen Mitteln zu reagieren, wurde im April 2017 das Kommando Cyber- und Informationsraum der Bundeswehr eingerichtet. Gesonderte Rechtsgrundlagen für Operationen der neuen Cyberstreitkräfte wurden nicht geschaffen. Das wehrverfassungsrechtliche Regime ist aber ersichtlich nicht auf Cyberoperationen zugeschnitten - es hat vielmehr den Einsatz herkömmlicher physischer Waffengewalt vor Augen. Der Autor untersucht, ob und wie die bisherigen Regelungen auf neuartige Cyberoperationen angewendet werden können. Die Arbeit zeigt auf, dass die Verfassung aufgrund ihrer Normoffenheit grundsätzlich in der Lage ist, neue technologische Entwicklungen zu erfassen. Sie offenbart aber gleichzeitig, dass für einige Anwendungsszenarien vonCyberoperationen gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.
»Thomas Hintzen hat in einer gut lesbaren Art und Weise ein kurzweiliges Werk vorgelegt, dass die aktuellen verfassungsrechtlichen Streitstände umfassend behandelt und dabei Grundzüge der Teilstreitkraft CIR vermittelt. Dabei befasst er sich vertieft mit Streitständen, untersucht diese mit Blick auf die Effektivität der Landesverteidigung und vermag so praktikable Rechtsauslegungen anzubieten. Bei dem Werk handelt es sich mithin um eine gelungene Einführung in die verfassungsrechtlichen Fragestellungen von Cyberoperationen und der Entwicklung der korrespondierenden nationalen und internationalen Rechtsrahmens.« Tyron Christopher Wangard, in: Bundeswehrverwaltung, 1/2025