Die polizeiliche Übermittlung personenbezogener Daten an Personen und Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs ist von erheblicher Grundrechtsrelevanz für die Betroffenen, da unter anderem kaum Kontrollmöglichkeiten für die weitere Verwendung der übermittelten Daten bestehen. In der Arbeit wird daher die Frage untersucht, ob die derzeitigen bundes- und landespolizeigesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen den sich daraus ergebenden verfassungsrechtlichen Anforderungen für Datenübermittlungen an Private genügen. Unter Berücksichtigung der wesentlichen praktischen Anwendungsfälle werden dabei umfassender Überarbeitungs- und Neuregelungsbedarf festgestellt und eine alternative Regelungssystematik erarbeitet. Hierzu wird auch ein vergleichender Blick auf Vorschriften im europäischen Ausland geworfen.