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Die Reihe DSGT Praktikerleitfäden wird vom Deutschen Sozialgerichtstag e.V. herausgegeben und greift aktuelle Themen im Zusammenhang mit den einzelnen Büchern des Sozialgesetzbuchs auf. Die verfassungsrechtlichen Probleme im SGB II im Zusammenhang mit den neuen Regelleistungen und der Organisationsreform bildeten die Schwerpunkte der Kommission SGB II unter der Leitung von Prof. Dr. Wolfgang Spellbrink auf dem 3. Deutschen Sozialgerichtstag am 18. und 19. November 2010 in Potsdam. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 erstmals ein 'Grundrecht auf Gewährleistung…mehr

Produktbeschreibung
Die Reihe DSGT Praktikerleitfäden wird vom Deutschen Sozialgerichtstag e.V. herausgegeben und greift aktuelle Themen im Zusammenhang mit den einzelnen Büchern des Sozialgesetzbuchs auf. Die verfassungsrechtlichen Probleme im SGB II im Zusammenhang mit den neuen Regelleistungen und der Organisationsreform bildeten die Schwerpunkte der Kommission SGB II unter der Leitung von Prof. Dr. Wolfgang Spellbrink auf dem 3. Deutschen Sozialgerichtstag am 18. und 19. November 2010 in Potsdam.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 erstmals ein 'Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums' postuliert. Prof. Dr. Johannes Münder von der TU Berlin gab auf der Veranstaltung seine rechtsgutachterliche Stellungnahme zu der Frage ab, ob der Regierungsentwurf des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht wird. Im Anschluss daranreferierte RiSG Dr. Steffen Luik vom BMAS über die Grundprinzipien der Organisationsreform des SGB II, die erforderlich geworden war, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Regelung ebenfalls für verfassungswidrig erklärt hatte.
Getreu dem Motto 'Aus der Praxis für die Praxis' richtet sich dieser Band an Personen, die mit dem SGB II beruflich zu tun haben wie Richter/-innen der Sozialgerichtsbarkeit, Mitarbeiter/-innen der Grundsicherungsträger, Berater/-innen der Sozialverbände sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.