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Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern ist seit Jahrzehnten gängige Praxis in der Bundesrepublik Deutschland. Eine einheitliche Dogmatik hat sich indes bisher nicht entwickelt. Vielmehr ergibt sich sowohl durch die Erweiterung verfassungsrechtlicher Kooperationstatbestände, wie die Finanzhilfen und Gemeinschaftsaufgaben, als auch die Einführung vereinzelter einfachgesetzlicher Regelungen weiterhin ein starkes Bedürfnis einer Systematisierung innerbundesstaatlicher Kooperationsmittel. Hier übernimmt das Verwaltungsabkommen als wichtiges praktisches Instrument eine tragende Rolle. Die Arbeit…mehr

Produktbeschreibung
Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern ist seit Jahrzehnten gängige Praxis in der Bundesrepublik Deutschland. Eine einheitliche Dogmatik hat sich indes bisher nicht entwickelt. Vielmehr ergibt sich sowohl durch die Erweiterung verfassungsrechtlicher Kooperationstatbestände, wie die Finanzhilfen und Gemeinschaftsaufgaben, als auch die Einführung vereinzelter einfachgesetzlicher Regelungen weiterhin ein starkes Bedürfnis einer Systematisierung innerbundesstaatlicher Kooperationsmittel. Hier übernimmt das Verwaltungsabkommen als wichtiges praktisches Instrument eine tragende Rolle. Die Arbeit zeigt, dass sich die Regierungen von Bund und Ländern auf eine eigene Kooperationshoheit berufen können, und entwickelt anhand dessen drei Fallgruppen der innerbundesstaatlichen Verwaltungsabkommen. Insbesondere die kompetenziellen und gewaltenteiligen Grenzen innerstaatlicher gubernativer Zusammenarbeit werden dabei herausgearbeitet und sollen zu einer besseren Systematisierung beitragen.
Autorenporträt
Svenja Büttner studierte ab 2013 an der Universität Bayreuth Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung. Als Schwerpunkt wählte sie Öffentliches Wirtschaftsrecht. 2018 beendete Svenja Büttner das Studium mit der Ersten Juristischen Prüfung. Im Oktober 2018 begann sie ihre Tätigkeit am Lehrstuhl von Prof. Dr. Markus Möstl als wissenschaftliche Mitarbeiterin. Seit April 2022 absolviert Svenja Büttner das Referendariat im Bezirk des OLG Bamberg.