Die zurückliegende legislative Mitwirkung eines Verfassungsrichters - etwa als Abgeordneter oder vorbereitender Gutachter - an einem Gesetzeswerk, welches nun zur verfassungsgerichtlichen Überprüfung vorliegt, wirft Fragen nach der richterlichen Unvoreingenommenheit auf. Die Arbeit bereitet die einschlägige Kasuistik bundesverfassungsgerichtlicher Entscheidungen zu §§ 18 und 19 BVerfGG auf und vergleicht diese mit der Rechtspraxis der obersten Gerichte des Vereinigten Königreiches. Deren Richter waren neben ihrer judikativen Funktion teils zugleich Abgeordnete des parlamentarischen Oberhauses und somit direkt in den legislativen Alltag eingebunden. Der Gang der Untersuchung zeigt, dass die britische Rechtspraxis zum Schutz der richterlichen Unvoreingenommenheit in Ansehung zurückliegender gesetzgeberischer Tätigkeiten fundamentale Veränderungen durchlief. Auf Grundlage dieser Bestandsaufnahme werden die Lösungen beider Rechtsordnungen dargelegt, verglichen und eingeordnet.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.