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Die zurückliegende legislative Mitwirkung eines Verfassungsrichters - etwa als Abgeordneter oder vorbereitender Gutachter - an einem Gesetzeswerk, welches nun zur verfassungsgerichtlichen Überprüfung vorliegt, wirft Fragen nach der richterlichen Unvoreingenommenheit auf. Die Arbeit bereitet die einschlägige Kasuistik bundesverfassungsgerichtlicher Entscheidungen zu §§ 18 und 19 BVerfGG auf und vergleicht diese mit der Rechtspraxis der obersten Gerichte des Vereinigten Königreiches. Deren Richter waren neben ihrer judikativen Funktion teils zugleich Abgeordnete des parlamentarischen Oberhauses…mehr

Produktbeschreibung
Die zurückliegende legislative Mitwirkung eines Verfassungsrichters - etwa als Abgeordneter oder vorbereitender Gutachter - an einem Gesetzeswerk, welches nun zur verfassungsgerichtlichen Überprüfung vorliegt, wirft Fragen nach der richterlichen Unvoreingenommenheit auf. Die Arbeit bereitet die einschlägige Kasuistik bundesverfassungsgerichtlicher Entscheidungen zu §§ 18 und 19 BVerfGG auf und vergleicht diese mit der Rechtspraxis der obersten Gerichte des Vereinigten Königreiches. Deren Richter waren neben ihrer judikativen Funktion teils zugleich Abgeordnete des parlamentarischen Oberhauses und somit direkt in den legislativen Alltag eingebunden. Der Gang der Untersuchung zeigt, dass die britische Rechtspraxis zum Schutz der richterlichen Unvoreingenommenheit in Ansehung zurückliegender gesetzgeberischer Tätigkeiten fundamentale Veränderungen durchlief. Auf Grundlage dieser Bestandsaufnahme werden die Lösungen beider Rechtsordnungen dargelegt, verglichen und eingeordnet.
Autorenporträt
Christopher Orth studied law at the Johannes Gutenberg-University in Mainz from October 2012 to January 2019. Following the first state law examination he wrote his thesis, in the course of which he conducted a research stay at the University of Edinburgh in Scotland. Since November 2020, he has been completing his legal traineeship at the Higher Regional Court in Frankfurt am Main.