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Veränderung des Rechts ist heute nicht die Ausnahme, sondern eher die Regel. Moderne Verfassungen enthalten gewöhnlich auch Rechtsvorschriften, durch die das Normieren selbst normiert wird. Auf diese Weise wird der Verfassungsstaat in die Lage versetzt, nicht nur das von ihm selbst gesetzte Recht, insbesondere das Gesetzesrecht, fortlaufend zu ändern, sondern auch die Verfassung selbst. Auch die tiefgreifenden Prozesse einer "Systemumwandlung", die sich in Ungarn in jüngster Vergangenheit mit dem Übergang zur Demokratie vollzogen haben, sind im Rahmen des Verfassungsstaats als reguläre…mehr

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Produktbeschreibung
Veränderung des Rechts ist heute nicht die Ausnahme, sondern eher die Regel. Moderne Verfassungen enthalten gewöhnlich auch Rechtsvorschriften, durch die das Normieren selbst normiert wird. Auf diese Weise wird der Verfassungsstaat in die Lage versetzt, nicht nur das von ihm selbst gesetzte Recht, insbesondere das Gesetzesrecht, fortlaufend zu ändern, sondern auch die Verfassung selbst. Auch die tiefgreifenden Prozesse einer "Systemumwandlung", die sich in Ungarn in jüngster Vergangenheit mit dem Übergang zur Demokratie vollzogen haben, sind im Rahmen des Verfassungsstaats als reguläre Veränderungen des Rechts bewältigt worden. Dies wirft naturgemäß die Frage auf, ob und wie unter den sozialen Bedingungen einer "Änderbarkeit allen Rechts", die in den staatlich organisierten Rechtssystemen fortlaufende Veränderungen der Rechtsordnung zur Folge hat, die normative "Identität der politisch-rechtlichen Ordnung des Gemeinwesens" gewahrt werden kann. Dieses Problem stellt sich vor allemals Frage nach der zu gewährleistenden "Einheit des Verfassungs- und Rechtsstaats", der bestimmter institutioneller, organisatorischer und prozeduraler Vorkehrungen bedarf, wenn er auf Dauer Bestand haben soll.Alle derartigen Veränderungen des Rechts betreffen gewöhnlich das Verhältnis von Text und Kontext eines Rechtssystems. Wenn sich die soziale Umwelt eines staatlich organisierten Rechtssystems, das heißt: sein politischer, wirtschaftlicher und sozialer Kontext verändert, dann muß sich auch das "Recht" selbst, letzteres hier verstanden als "eine" politische, von staatlicher Autorität und Macht gestützte, "normative Struktur der Gesellschaft", verändern können, d. h. hinreichend variabel sein. Ein Wechsel im Recht manifestiert sich in erster Linie in den Veränderungen, die an den Rechtstexten vorgenommen werden, oder in den Auffassungsunterschieden, die - ohne ausdrückliche Änderung des Rechtstextes - zunächst im Wege der Interpretation von Rechtsvorschriften ausgetragen werden, ohne jedoch die vorausliegenden Konflikte wirklich bereinigen zu können. Freilich sind - jedenfalls in demokratisch verfaßten politischen Systemen, die auf soziale Kompromisse angewiesen sind - die zur Verfügung stehenden Mehrheiten nicht immer so beschaffen, daß die "de lege ferenda" erforderlichen Anpassungsleistungen an den sich vollziehenden sozialen Wandel hinreichend rasch vorgenommen werden können. Es bleibt deshalb in den durch Selbstregulierung charakterisierten Rechtssystemen der modernen Gesellschaft ein stets prekäres Problem, die sich ereignenden Veränderungen des Rechts mit den Erfordernissen eines kontinuierlichen Fortbestehens und der Stabilität des Rechtssystems in Einklang zu bringen.Das vorliegende "Sonderheft Ungarn" mit den Referaten zu einem Internationalen Symposium "Verfassungsstaat und Veränderung des Rechts", das in der Budapester Juristischen Fakultät vom Lehrstuhl für Staats- und Rechtstheorie der Eötvös Lorand Universität (ELTE) veranstaltet wurde, vereinigt eine Reihe von - zum Teil überarbeiteten, zum Teil erst unter dem Eindruck der lebhaften Diskussionen nachträglich verfaßten - Beiträgen, die sich hauptsächlich mit den demokratischen Systemumwandlungen in Ungarn, aber am Rande auch mit denjenigen in Deutschland befassen.Veranstalter und Teilnehmer sehen nach wie vor den Trend ihrer Analysen als durch die politischen und rechtlichen Veränderungen bestätigt an. Dies gilt - neben dem Regierungswechsel und dem Arrangement auf der politischen Bühne - vor allem auch für die neue Phase des Systemwechsels, der mit den sogenannten Stabilisierungsmaßnahmen im März 1995 begann und dessen Hauptanliegen und Zentralproblem in dem gesellschaftspolitischen Anliegen zu erblicken ist, die großen Verteilungssysteme (Sozialversicherung, Gesundheitswesen, Unterrichtswesen usf.) im marktwirtschaftlichen und rechtsstaatlichen Sinne umzubauen. Ob derartige Maßnahmen den bestehenden Anforderungen an Rechtssicherheit und Gerechtigkeit zu genügenvermögen, steh