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Essay aus dem Jahr 2021 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,3, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Köln früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Dieses Essay behandelt das Urteil zur Verfassungswidrigkeit des Verbots der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (BVerfG) vom 26.02.2020. Ziel des neuen Straftatbestandes war es, zu verhindern, dass die Entwicklung der Beihilfe zum Suizid (¿assistierter Suizid¿) zu einem Dienstleistungsangebot der gesundheitlichen Versorgung wird. Insbesondere Sterbehilfevereinen, die regelmäßig Beihilfe zum Suizid anbieten,…mehr

Produktbeschreibung
Essay aus dem Jahr 2021 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,3, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Köln früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Dieses Essay behandelt das Urteil zur Verfassungswidrigkeit des Verbots der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (BVerfG) vom 26.02.2020. Ziel des neuen Straftatbestandes war es, zu verhindern, dass die Entwicklung der Beihilfe zum Suizid (¿assistierter Suizid¿) zu einem Dienstleistungsangebot der gesundheitlichen Versorgung wird. Insbesondere Sterbehilfevereinen, die regelmäßig Beihilfe zum Suizid anbieten, werden hiervon erfasst. Die Befürchtung ohne den § 217 war es, dass dadurch eine gesellschaftliche ¿Normalisierung¿ ein ¿Gewöhnungseffekt¿ für die Gesellschaft entstehe. Nach dem Urteil wurden schnell Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit geäußert und von weiten Teilen der Strafrechtswissenschaft abgelehnt. Dies führte zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit. Denn das Gesetz betrifft eben nicht nur Sterbehilfevereine, sondern auch Ärzte, vor allem Palliativmediziner, diese sind Mediziner zur Linderung von Schmerzen und der Behandlung von schweren fortschreitenden Erkrankungen.
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