Die Arbeit untersucht Verfügungsmöglichkeiten über und die Pfändbarkeit von Einlageforderungen im Kapitalgesellschaftsrecht. Solche Gestaltungen, beispielsweise die Aufrechnung der Einlage mit einer Gegenforderung des Gesellschafters, werden von der Rechtsprechung seit jeher nur unter engen, kapitalschutzrechtlichen Voraussetzungen zugelassen. Hiernach muss der Gesellschaft durch die Verfügung ein vollwertiges Entgelt zufließen, das den Verlust der Einlageforderung voll kompensiert. Dieses Schutzregime wird anhand einer historischen Aufarbeitung und Analyse der Spruchpraxis untersucht. Dabei werden zunächst die - zum Teil widersprüchlichen - dogmatischen Grundlagen und Prämissen des Vollwertigkeitsgebots freigelegt und anschließend eingehend kritisiert. Die Arbeit gelangt zu dem Ergebnis, dass die Rechtsfortbildung tatsächlich primär insolvenzrechtliche Schutzanliegen verfolgt und dass das geschriebene (Insolvenz-)Recht die adressierten Konflikte bereits abschließend regelt.