Die öffentliche Hand tritt vermehrt selbst als Bieter in Vergabeverfahren auf. Gegenstand ihres Interesses ist es, Leistungen der Daseinsvorsorge zu rekommunalisieren. Die Arbeit untersucht, ob und welchen vergaberechtlichen Bindungen die Öffentliche Hand dabei unterliegt. Ausgehend vom primär- und verfassungsvergaberechtlichen Rahmen wird die Bedeutung des Kartellvergaberechts, der Verordnung (EG) 1370/2007, des § 46 EnWG und des Haushaltsvergaberechts für den Aufgabenzugriff der Öffentlichen Hand entfaltet. Auf einer tieferliegenden Ebene wird untersucht, ob Primär- und Verfassungsrecht vergaberechtliche Privilegien der Öffentlichen Hand wie die Inhouse-Ausnahme begrenzen oder ob sie vielmehr einer vergabewettbewerblichen Strukturierung des binnenorganisatorischen Bereichs der Verwaltung entgegenstehen. Abschließend nimmt sich die Arbeit den Möglichkeiten einer rekommunalisierungsfreundlichen Gestaltung des Vergabeverfahrens an.
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»Eisentraut schafft insgesamt einerseits eine lehrreiche wie umfassende Analyse des auf den Bereich der Daseinsvorsorge anwendbaren Vergaberechtsrahmens und zeigt dabei die Entwicklungen, ihre rechtlichen Treibfedern und Grenzen auf. Andererseits wartet die Dissertation an verschiedenen Stellen mit anregenden Gedankengängen und Denkanstößen auf. Lobenswert ist, dass das gesamte Thema in den gesellschaftlich-politischen Kontext gesetzt und in diesem auch gedacht wird, ohne dabei, auf bisweilen hohem Abstraktionsniveau und dennoch ohne Nachlässigkeit für Details bleibend, von der juristisch fundierten Bearbeitung abzuschweifen. Dies stellt der Ausblick (S.420 ff.) und das dort kondensierte Untersuchungsergebnis (S.428 f.) nochmals eindrücklich unter Beweis.« Julian Senders, in: Zeitschrift für das gesamte Recht der Energiewirtschaft, 1-2/2022