Die Wohnraumfrage ist eines der zentralen gesellschaftlichen Themen. Um die Bestandsmieter vor Verdrängung zu schützen, wird in Berlin die Überführung von Wohnungsbestand in Gemeineigentum diskutiert. Grundlage soll ein Gesetz nach Art. 15 GG sein. Anknüpfend daran analysiert der Autor, ob und unter welchen Voraussetzung die Überführung von Wohnungsbestand in Gemeineigentum zulässig ist. Dazu arbeitet er den (verbleibenden) Anwendungsbereich des Art. 15 GG heraus und ordnet diesen im Gefüge der Grundgesetzes ein. Ebenfalls wird die Relevanz der Verhältnismäßigkeit diskutiert sowie die Frage, in welcher Höhe Entschädigungen zu zahlen sind. Die Arbeit wird mit einer Darstellung zur Frage der Eingriffsbefugnis für das Land Berlin abgerundet.