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Am 18. Januar 2007 erfolgte durch das Bundesministerium der Finanzen erstmals die Vorlage eines Entwurfes zur Änderung des Investmentgesetzes. Mit diesem Schritt reagierte der deutsche Gesetzgeber auf die bisherige Resonanz der Investmentbranche bzgl. der existierenden Möglichkeiten zur Begründung einer deutschen InvAG mvK. Mit diesem ersten Schritt einer weiteren Novellierung des deutschen Investmentrechtes wird u.a. eine Verbesserung bzw. Angleichung an das luxemburgische Vergleichsmodell der SICAV angestrebt, das dem deutschen Pendant der Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem…mehr

Produktbeschreibung
Am 18. Januar 2007 erfolgte durch das Bundesministerium der Finanzen erstmals die Vorlage eines Entwurfes zur Änderung des Investmentgesetzes. Mit diesem Schritt reagierte der deutsche Gesetzgeber auf die bisherige Resonanz der Investmentbranche bzgl. der existierenden Möglichkeiten zur Begründung einer deutschen InvAG mvK. Mit diesem ersten Schritt einer weiteren Novellierung des deutschen Investmentrechtes wird u.a. eine Verbesserung bzw. Angleichung an das luxemburgische Vergleichsmodell der SICAV angestrebt, das dem deutschen Pendant der Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital offensichtlich überlegen ist.
Aus den vorgenannten Tatsachen ergibt sich die Fragestellung, warum die InvAG mvK in Ihrer derzeitigen Form am Investmentmarkt auf derart geringe Resonanz gestoßen ist. Die genauen gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltungen und die Frage, ob und in welcher Form überhaupt eine Vorteilhaftigkeit der SICAV gegenüber der InvAG mvK gegeben ist, sind die zentralen Problemstellungen dieser Arbeit.
Im Anschluss an die Begriffseinführungen und dem Überblick der grundlegenden Konzepte des Investmentgeschäftes werden die rechtlich- regulatorischen Rahmenvorgaben der Europäischen Union hinsichtlich des Investmentgeschäftes näher betrachtet. Zusätzlich werden die jeweiligen nationalen Umsetzungsvorschriften der EU- Vorgaben in Deutschland und Luxemburg dargelegt. Schließlich werden die so gewonnenen Erkenntnisse miteinander verglichen und die Fragestellung geklärt, weshalb genau die deutsche InvAG mvK von der deutschen Investmentbranche nicht akzeptiert wurde