Diplomarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Fachhochschule Köln (Wirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Zusammenfassung:
Die Anforderungen an die externe Rechnungslegung bei deutschen Unternehmen insbesondere Kapitalgesellschaften haben sich in den vergangenen Jahren entscheidend verändert. Auslöser dieser Entwicklung sind unter anderem:
- die Konzentration der internationalen Kapitalmärkte.
- die Globalisierung der Waren- und Dienstleistungsmärkte.
- die zunehmende Globalisierung der unternehmerischen Tätigkeit.
- die verstärkte Harmonisierung und Internationalisierung von Rechnungslegungsvorschriften.
- die wertorientierten Steuerungs- und Leistungsbemessungssysteme.
Diese Entwicklungen werden durch ein wachsendes Informationsbedürfnis der Investoren und dem Wunsch nach einer besseren Vergleichbarkeit der kapitalmarktorientierten Konzernabschlüsse begleitet.
Internationale Investoren haben wenig Vertrauen zum deutschen Handelsrecht, da die handelsrechtlichen Vorschriften als Rechnungslegungszweck vorrangig den Gläubigerschutz verfolgen. Die Fremdkapitalgeber werden nach dem Willen des Handelsgesetzgebers als wichtigste Adressatengruppe angesehen. Die Rechnungslegung nach dem HGB und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) wird zudem stark geprägt durch:
- das oft missbrauchte Gläubiger- bzw. Vorsichtsprinzip, welches Gewinne und Verluste eher vorsichtig betrachtet. Nach Handelsrecht bilanzierende Unternehmen weisen in der Bilanz eher weniger Gewinne aber höhere Verluste aus. Dies führt zu einer Verzerrung der tatsächlichen Informationen.
- die geringe Beachtung des Stetigkeitsgebotes, wonach bei der Buchführung immer nach den gleichen Regeln, Richtlinien und Bewertungsmaßstäben zu verfahren ist. Gleichartige Geschäftsvorfälle sind auch in mehreren Geschäftsjahren immer wieder gleich zu behandeln.
- die steuerlichen Vorschriften. Durch dasMaßgeblichkeitsprinzip der Handelsbilanz zur Steuerbilanz kann die Darstellung der Informationen verfälscht werden.
- die Ausnutzung bilanzpolitischer Gestaltungsmöglichkeiten aufgrund von Wahlrechten, großen Ermessensspielräumen und fehlenden Regelungen.
Der schlechte Ruf der deutschen Jahresabschlüsse im Ausland und die betriebswirtschaftlich nicht verständliche Bilanzierung nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) hatten zur Folge, dass aufgrund des am 24. April 1998 in Kraft getretenen Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetzes (KapAEG) das den neuen
292a in das HGB einfügte, börsennotierte deutsche Unter-nehmen ihren Konzernabschluss nach IAS oder US- GAAP anstatt nach dem HGB erstellen können.
Parallele (einer nach dem HGB, einer nach IAS oder US- GAAP) bzw. duale (Ausübung des Wahlrechts, dass gleichzeitig die präferierten internationalen Vorschriften erfüllt werden) Konzernabschlüsse sind mit diesem Gesetz nicht mehr notwendig. International agierende Unternehmen können sich für einen internationalen Rechnungslegungsstandard entscheiden und sind damit von der Pflicht der Aufstellung eines Konzernabschlusses nach handelsrechtlichen Grundsätzen befreit.
US- GAAP bilanzierende Unternehmen können seitdem noch eine dritte Möglichkeit nutzen. Dabei wird eine Überleitungsrechnung vom HGB auf US- GAAP erstellt.
Für die Rechnungslegung nach International Accounting Standards (IAS) und US- amerikanischen Generally Accepted Accounting Principles (US- GAAP) gibt es detaillierte Regelungen, bei denen betriebswirtschaftliche Erfordernisse dominieren. Hinzu kommt, dass der Anhang des Jahresabschlusses einer deutschen Kapitalgesellschaft nur Angaben enthalten muss, die der Ergänzung und Richtigstellung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung dienen, und die nur eine geringe Aussagefähigkeit haben. Die Angabepflichten nach IAS und US- GAAP dagegen ergänzen un...
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Die Anforderungen an die externe Rechnungslegung bei deutschen Unternehmen insbesondere Kapitalgesellschaften haben sich in den vergangenen Jahren entscheidend verändert. Auslöser dieser Entwicklung sind unter anderem:
- die Konzentration der internationalen Kapitalmärkte.
- die Globalisierung der Waren- und Dienstleistungsmärkte.
- die zunehmende Globalisierung der unternehmerischen Tätigkeit.
- die verstärkte Harmonisierung und Internationalisierung von Rechnungslegungsvorschriften.
- die wertorientierten Steuerungs- und Leistungsbemessungssysteme.
Diese Entwicklungen werden durch ein wachsendes Informationsbedürfnis der Investoren und dem Wunsch nach einer besseren Vergleichbarkeit der kapitalmarktorientierten Konzernabschlüsse begleitet.
Internationale Investoren haben wenig Vertrauen zum deutschen Handelsrecht, da die handelsrechtlichen Vorschriften als Rechnungslegungszweck vorrangig den Gläubigerschutz verfolgen. Die Fremdkapitalgeber werden nach dem Willen des Handelsgesetzgebers als wichtigste Adressatengruppe angesehen. Die Rechnungslegung nach dem HGB und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) wird zudem stark geprägt durch:
- das oft missbrauchte Gläubiger- bzw. Vorsichtsprinzip, welches Gewinne und Verluste eher vorsichtig betrachtet. Nach Handelsrecht bilanzierende Unternehmen weisen in der Bilanz eher weniger Gewinne aber höhere Verluste aus. Dies führt zu einer Verzerrung der tatsächlichen Informationen.
- die geringe Beachtung des Stetigkeitsgebotes, wonach bei der Buchführung immer nach den gleichen Regeln, Richtlinien und Bewertungsmaßstäben zu verfahren ist. Gleichartige Geschäftsvorfälle sind auch in mehreren Geschäftsjahren immer wieder gleich zu behandeln.
- die steuerlichen Vorschriften. Durch dasMaßgeblichkeitsprinzip der Handelsbilanz zur Steuerbilanz kann die Darstellung der Informationen verfälscht werden.
- die Ausnutzung bilanzpolitischer Gestaltungsmöglichkeiten aufgrund von Wahlrechten, großen Ermessensspielräumen und fehlenden Regelungen.
Der schlechte Ruf der deutschen Jahresabschlüsse im Ausland und die betriebswirtschaftlich nicht verständliche Bilanzierung nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) hatten zur Folge, dass aufgrund des am 24. April 1998 in Kraft getretenen Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetzes (KapAEG) das den neuen
292a in das HGB einfügte, börsennotierte deutsche Unter-nehmen ihren Konzernabschluss nach IAS oder US- GAAP anstatt nach dem HGB erstellen können.
Parallele (einer nach dem HGB, einer nach IAS oder US- GAAP) bzw. duale (Ausübung des Wahlrechts, dass gleichzeitig die präferierten internationalen Vorschriften erfüllt werden) Konzernabschlüsse sind mit diesem Gesetz nicht mehr notwendig. International agierende Unternehmen können sich für einen internationalen Rechnungslegungsstandard entscheiden und sind damit von der Pflicht der Aufstellung eines Konzernabschlusses nach handelsrechtlichen Grundsätzen befreit.
US- GAAP bilanzierende Unternehmen können seitdem noch eine dritte Möglichkeit nutzen. Dabei wird eine Überleitungsrechnung vom HGB auf US- GAAP erstellt.
Für die Rechnungslegung nach International Accounting Standards (IAS) und US- amerikanischen Generally Accepted Accounting Principles (US- GAAP) gibt es detaillierte Regelungen, bei denen betriebswirtschaftliche Erfordernisse dominieren. Hinzu kommt, dass der Anhang des Jahresabschlusses einer deutschen Kapitalgesellschaft nur Angaben enthalten muss, die der Ergänzung und Richtigstellung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung dienen, und die nur eine geringe Aussagefähigkeit haben. Die Angabepflichten nach IAS und US- GAAP dagegen ergänzen un...
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