Regulierungsrecht ist in erster Linie nicht die Folge der Privatisierung, sondern vielmehr Folge der Liberalisierung. Erst mit dem Rückzug des Staates aus den Bereichen der unmittelbaren Leistungserbringung wurde eine Regulierung notwendig, um das Funktionieren der Märkte sicherzustellen. Zwei wesentliche Funktionen sind die Schaffung von Rahmenbedingungen für einen funktionierenden Wettbewerb und der Wahrung des öffentlichen Interesses an der Leistungserbringung. Ausgehend von der Schaffung gemeinsamer Rahmenbedingungen in Form einer Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie im europäischen Raum beschreibt dieses Buch zwei Regulierungsbehörden im Energiebereich die unterschiedlicher kaum sein können. Wie diese europarechtlichen Regelungen im österreichischen als auch im deutschen Recht letztendlich umgesetzt wurden, werden in jeweils eigenen Kapiteln dargestellt. Beginnend mit einem historischen Hintergrund über den Aufbau, der Organisation und Erläuterungen der Aufgaben einer Regulierungsbehörde, endet dieses Buch in einem Vergleich der österreichischen und deutschen Energieregulierungsbehörden.