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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 2,0, Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen (Masterstudiengang Suchthilfe), Veranstaltung: Suchtprävention, Sprache: Deutsch, Abstract: Ursprünglich stammt das Konzept der Prävention aus der Medizin. Die europäische Medizin betrachtet den Menschen als potentiell krank und legt den Schwerpunkt auf die Verhinderung und Bekämpfung von Krankheiten. Seit den achtziger Jahren wird das Konstrukt der Prävention auch zunehmend in der sozialen Arbeit eingesetzt. Prävention, übertragen auf die soziale Existenz des…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 2,0, Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen (Masterstudiengang Suchthilfe), Veranstaltung: Suchtprävention, Sprache: Deutsch, Abstract: Ursprünglich stammt das Konzept der Prävention aus der Medizin. Die europäische Medizin betrachtet den Menschen als potentiell krank und legt den Schwerpunkt auf die Verhinderung und Bekämpfung von Krankheiten. Seit den achtziger Jahren wird das Konstrukt der Prävention auch zunehmend in der sozialen Arbeit eingesetzt. Prävention, übertragen auf die soziale Existenz des Menschen, betrachtet das Individuum unter dem Blickwinkel der möglichen Abweichung von der Norm. Entwicklung wird aus dieser Perspektive nicht mehr als Entfaltung von Fähigkeiten, sondern als Entwicklung von Risikopotentialen verstanden. Ziel der Prävention ist also die Verhinderung negativer Entwicklung.Kritisch zu bewerten ist bei diesem Konzept, daß Sozialpädagogik und soziale Arbeit besonders im Kinder- und Jugendbereich grundsätzlich das Ziel der Förderung von positiven Entwicklungen verfolgt. Kinder und Jugendliche werden in der sozialen Arbeit als Subjekte verstanden, die in ihrer Persönlichkeitsentwicklung, Entfaltung, Verantwortung und sozialen Integration bestärkt werden sollen. Prävention orientiert sich im Vergleich dazu am kompletten Gegenteil. Die Fixierung auf Gefährdung verfehlt beispielsweise die Ausrichtung des KJHG, welches das Recht auf Förderung positiver Entwicklung als zentrales Ziel formuliert.
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