Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 1,7, Universität Hamburg (Universität Hamburg), Veranstaltung: öffentliche Sozialrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: In allen Epochen in der Entwicklung der modernen menschlichen Gesellschaft gibt es den historischen Nachweis, dass ein bestimmter Personenkreis im Auftrag des Herrschers bzw. später des Staates Aufgaben der Verwaltung, Aufrechterhaltung der Ordnung (Polizei) und Rechtssprechung auch in Zeiten von Kriegsereignissen, Naturkatastrophen oder anderen wirtschaftlichen bzw. sozialen Erschütterungen des Staates durch ihre loyale Haltung zum Staat garantierten, dass die wichtigsten Funktionen eines Staates trotz der Geschehnisse weiter aufrechterhalten werden konnten.Der Soziologe Max Weber unterscheidet deshalb zwischen patrimonialen Beamten, die im wesentlichen dem jeweiligen Herrscher verpflichtet waren und den bürokratischen Beamten, die fest umrissenen Kompetenzen haben und an den Staat gebunden sind. Im griechischen Staatswesen wurde erstmals festgestellt, dass Gesetze von Bürgern geschaffen werden und bestimmten sozialen Zielen dienen - damit wurde erstmals die Bedeutung von Gesetzen als Regelmechanismus im Staat formuliert.
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