Die Staaten müssen der Finanzierung und Bereitstellung öffentlicher, kostenloser und qualitativ hochwertiger Bildung Vorrang einräumen und dürfen nur in Frage kommende private Bildungseinrichtungen mit pädagogischer Ausrichtung direkt oder indirekt, einschließlich Steuervergünstigungen, Landkonzessionen, internationaler Unterstützung und Zusammenarbeit oder anderer Formen der indirekten Unterstützung, finanzieren, wenn das geltende Menschenrechtsrecht und die Menschenrechtsnormen eingehalten werden und alle inhaltlichen, verfahrenstechnischen und operativen Anforderungen strikt beachtet werden.