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Stefan Martini untersucht, wie und warum Verfassungsgerichte in ihren Entscheidungsbegründungen vergleichend argumentieren, und liefert Begründungen für diese global zu beobachtende Praxis. Eingehend werden die ersten sechs Jahrzehnte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf diese Argumentationsfigur hin quantitativ wie qualitativ analysiert. Dagegen wird die aktive Rechtsvergleichung des vom Common Law geprägten südafrikanischen Verfassungsgerichts gehalten. Als Erklärung für den Status der Rechtsvergleichung in der jeweiligen Verfassungsrechtsprechung dienen die Offenheit des…mehr

Produktbeschreibung
Stefan Martini untersucht, wie und warum Verfassungsgerichte in ihren Entscheidungsbegründungen vergleichend argumentieren, und liefert Begründungen für diese global zu beobachtende Praxis. Eingehend werden die ersten sechs Jahrzehnte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf diese Argumentationsfigur hin quantitativ wie qualitativ analysiert. Dagegen wird die aktive Rechtsvergleichung des vom Common Law geprägten südafrikanischen Verfassungsgerichts gehalten. Als Erklärung für den Status der Rechtsvergleichung in der jeweiligen Verfassungsrechtsprechung dienen die Offenheit des Verfassungsrechts, die »Einstellung« der konkreten Verfassungsordnung zu externen Rechtskontexten und die exogenen Effekte eines transnationalen Feldes der Rechtskommunikation. Unter diesen Bedingungen fügt sich vergleichende Argumentation legitim in überkommene Suchbewegungen des Rechts nach Rationalität, Konsens und Autorität ein.

Die Arbeit wurde 2018 mit dem Preis des Kieler DoctoresIuris e.V. ausgezeichnet.
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Rezensionen
»Und das ist noch lange nicht alles, seine Studie ist überaus lesenswert.[...] Wer in einer solchen Haltung nicht verharren will, sondern Verfassungsrechtsvergleichung verständig und auf der Höhe der empirischen Befunde wie auch der theoretischen Debatten diskutieren möchte, sollte dieses aktuelle, oft begrifflich kreative, ebenso anspruchsvolle wie anregende Buch lesen. [...] Mit Martinis Studie [um Rechtsvergleichung am Bundesverfassungsgericht] können diese Diskussionen auch auf einem theoretisch reflektierten Niveau geführt werden - ein jedenfalls beeindruckender Beitrag.« Prof. Dr. Susanne Baer, in: Jahrbuch des Öffentliches Rechts der Gegenwart, Neue Folge, Bd. 69, 1/2021