Holger Schelling zeigt zunächst die Anforderungen auf, die das Geschäftsbesorgungsrecht an die Vermeidung von Interessenkonflikten in der Anlageberatung stellt. Er interpretiert die Kick-Back-Rechtsprechung als den fehlgeschlagenen Versuch, die Anforderungen des Geschäftsbesorgungsrechts ohne Rücksicht auf die aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen zu konkretisieren. Diese Defizite dienen als Ausgangspunkt einer grundlegenden Untersuchung der Bedeutung des Aufsichtsrechts für die zivilrechtlichen Pflichten des Anlageberaters. In Deutschland ist bisher die Auffassung vorherrschend, dass die zivilrechtlichen Pflichten durch das Aufsichtsrecht allenfalls erweitert, nicht aber begrenzt werden können. Der Autor entwickelt eine Gegenposition zu dieser Auffassung. Unter Bezugnahme auf die Empfehlungen, die von der Law Commission für das englische Recht entwickelt wurden, argumentiert er, dass eine aufsichtsrechtlich tolerierte Marktpraxis geeignet ist, als "Verkehrssitte" geschäftsbesorgungsrechtliche Pflichten zu begrenzen. Rechtspolitisch ergibt sich daraus die Forderung, den bestehenden Dualismus zwischen dem zivilrechtlichen - auf die Dogmatik des Anlageberatungsvertrags gestützten - und dem aufsichtsrechtlichen Anlegerschutz aufzugeben und Anlegerschutz primär durch das Aufsichtsrecht sicherzustellen.
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