Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehört zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen des Gemeinschaftsrechts. Ausgangspunkt der Arbeit ist die vor allem im deutschen Schrifttum geführte Klage, der Grundrechtsschutz durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften weise ein "strukturelles Defizit" auf, welches im Ergebnis zu einem unzureichenden Schutzniveau führe. Die Quelle des Defizits wird in einer zu großzügigen Verhältnismäßigkeitsprüfung gesehen. Ziel der Arbeit ist es, die Stichhaltigkeit der These vom strukturellen Defizit zu prüfen. Die Untersuchung legt dabei einen aus dem Gemeinschaftsrecht entwickelten Maßstab zugrunde, anhand dessen der Grundrechtsschutz auf Gemeinschaftsebene zu messen ist. Die Verfasserin kommt zu dem Ergebnis, dass der durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften gewährleistete Grundrechtsschutz nicht defizitär ist.