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Zu den tragenden Säulen der heutigen Straftatlehre zählt die Annahme, dass Straftaten die Verletzung rechtlicher Verhaltenspflichten erfordern. Dem widerspricht Lars Berster in seiner vorliegenden Arbeit. Ausgehend von einer Analyse des zeitlichen Seins von Verhaltensnormen zeigt er auf, dass strafbewehrte Verhaltenspflichten zum Tatzeitpunkt regelmaßig nicht zur Entstehung gelangt sein können. Ferner legt er offen, dass die Pflichtverletzung als Straftatelement einen dogmatischen Fremdkörper darstellt, der sich weder in die Unrechtslehren der letzten hundert Jahre, noch in die Dogmatik der…mehr

Produktbeschreibung
Zu den tragenden Säulen der heutigen Straftatlehre zählt die Annahme, dass Straftaten die Verletzung rechtlicher Verhaltenspflichten erfordern. Dem widerspricht Lars Berster in seiner vorliegenden Arbeit. Ausgehend von einer Analyse des zeitlichen Seins von Verhaltensnormen zeigt er auf, dass strafbewehrte Verhaltenspflichten zum Tatzeitpunkt regelmaßig nicht zur Entstehung gelangt sein können. Ferner legt er offen, dass die Pflichtverletzung als Straftatelement einen dogmatischen Fremdkörper darstellt, der sich weder in die Unrechtslehren der letzten hundert Jahre, noch in die Dogmatik der Erfolgsdelikte reibungslos einfügen lässt. Abschließend entwirft er eine Straftatlehre jenseits des hergebrachten Verhaltenspflichtdogmas, die die genannten normontologischen und dogmatischen Ungereimtheiten vermeidet, die Erkenntnisschätze der überkommenen Strafrechtsdogmatik jedoch weitgehend zu integrieren vermag.
Autorenporträt
Geboren 1973; Studium der Rechtswissenschaft in Passau, Münster und Liège; Rechtsreferendariat am Landgericht Dortmund; Promotion (LMU München); Richterdienst im Land Hessen (Landgericht Kassel); Akademischer Rat a.Z. an der Universität zu Köln; Habilitation (Köln); Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten Freiburg, Passau und Köln; derzeit Doppelvertretung der Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Bonn und der Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminalpolitik an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster-Hiltrup.