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Kann der Staat verhaltensökonomisches Wissen zur Steuerung verwenden? Und falls ja, in welchem Umfang? Bruno Gebhardi demonstriert, dass das Konzept des "Nudging" von Sunstein/Thaler, das diese Art der Steuerung populär gemacht hat, nicht in das deutsche Recht übernommen werden kann. Stattdessen entwickelt er verhaltensökonomisch informierte Steuerungsinstrumente, die sich an den bekannten Instrumentenkategorien des deutschen Verwaltungsrechts orientieren. Er analysiert, welche Funktionen diese in einem Steuerungskonzept übernehmen können und welchen Grenzen des höherrangigen Rechts -…mehr

Produktbeschreibung
Kann der Staat verhaltensökonomisches Wissen zur Steuerung verwenden? Und falls ja, in welchem Umfang? Bruno Gebhardi demonstriert, dass das Konzept des "Nudging" von Sunstein/Thaler, das diese Art der Steuerung populär gemacht hat, nicht in das deutsche Recht übernommen werden kann. Stattdessen entwickelt er verhaltensökonomisch informierte Steuerungsinstrumente, die sich an den bekannten Instrumentenkategorien des deutschen Verwaltungsrechts orientieren. Er analysiert, welche Funktionen diese in einem Steuerungskonzept übernehmen können und welchen Grenzen des höherrangigen Rechts - insbesondere des Verfassungsrechts - sie dabei unterliegen. Dazu wird der Umgang mit verhaltensökonomisch erforschten Effekten in drei Referenzgebieten betrachtet: dem Datenschutzrecht, dem Kapitalmarktrecht und dem Wahlrecht.
Autorenporträt
Geboren 1989; Studium der Rechtswissenschaft an der Bucerius Law School, Hamburg und an der Tel Aviv University, Israel; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Öffentliches Recht III der Bucerius Law School; Rechtsreferendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht; 2021 Promotion; 2022 Zweite Juristische Staatsprüfung.