Das Buch behandelt den Verjährungsbeginn nach § 199 Abs. 1 BGB bei Ansprüchen von AG und GmbH gegen ihre Geschäftsleiter. Ziel ist es, umfassend zu klären, durch wessen Kenntnis auf Organebene und unterhalb der Organebene der Verjährungsbeginn bewirkt wird. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, dass für den Verjährungsbeginn entgegen der herrschenden Meinung auf die Kenntnis des Organs abzustellen ist, das im Rahmen der internen Willensbildung über die Geltendmachung des Anspruchs gegen den Geschäftsleiter entscheidet. Daneben ist für den Verjährungsbeginn auf sog. Wissensvertreter abzustellen.…mehr
Das Buch behandelt den Verjährungsbeginn nach § 199 Abs. 1 BGB bei Ansprüchen von AG und GmbH gegen ihre Geschäftsleiter. Ziel ist es, umfassend zu klären, durch wessen Kenntnis auf Organebene und unterhalb der Organebene der Verjährungsbeginn bewirkt wird. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, dass für den Verjährungsbeginn entgegen der herrschenden Meinung auf die Kenntnis des Organs abzustellen ist, das im Rahmen der internen Willensbildung über die Geltendmachung des Anspruchs gegen den Geschäftsleiter entscheidet. Daneben ist für den Verjährungsbeginn auf sog. Wissensvertreter abzustellen. AG und GmbH unterliegen im Rahmen des § 199 Abs. 1 BGB keiner Wissensorganisationspflicht.
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Schriften zum Gesellschafts-, Bilanz- und Unternehmensteuerrecht 30
Benjamin Baisch studierte Rechtswissenschaften in Tübingen und absolvierte beide Staatsexamina in Baden-Württemberg. Er wurde von der Universität zu Köln promoviert. Promotionsbegleitend war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter in verschiedenen renommierten Wirtschaftssozietäten tätig und wirkte dort an juristischen Publikationen mit. Er arbeitet als Rechtsanwalt in einer führenden international tätigen Wirtschaftssozietät in den Bereichen Corporate und Commercial.
Inhaltsangabe
Wissenszurechnung in juristischen Personen - Die Begriffe Kenntnis und grob fahrlässige Unkenntnis gemäß 199 Abs. 1 BGB - Organschaftliche Wissenszurechnung - Kenntnis von Kollegialorganen - Treuwidrige Unkenntnis von Kollegialorganen - Wissensvertreter - Wissensorganisationspflicht - Verhältnis von Wissensorganisationspflicht und grob fahrlässiger Unkenntnis