Der deutsche Gesetzgeber ermöglicht mit der Einführung des
16 Abs. 3 GmbHG durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) erstmalig im deutschen Recht den redlichen Erwerb von GmbH-Geschäftsanteilen. Auch in anderen Gesellschaftsrechtsordnungen in Europa ist der redliche Erwerb von Geschäftsanteilen ein viel diskutiertes Thema. Diese Arbeit untersucht zunächst die neue Regelung des GmbHG zum redlichen Erwerb sowie die damit zusammenhängenden Änderungen des GmbHG. Sodann wird in rechtsvergleichender Weise die Rechtslage bei der englischen Limited , der italienischen S.r.l. und die Regelung zum redlichen Erwerb im Verordnungsentwurf für die Societas Privata Europaea dargestellt.
16 Abs. 3 GmbHG durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) erstmalig im deutschen Recht den redlichen Erwerb von GmbH-Geschäftsanteilen. Auch in anderen Gesellschaftsrechtsordnungen in Europa ist der redliche Erwerb von Geschäftsanteilen ein viel diskutiertes Thema. Diese Arbeit untersucht zunächst die neue Regelung des GmbHG zum redlichen Erwerb sowie die damit zusammenhängenden Änderungen des GmbHG. Sodann wird in rechtsvergleichender Weise die Rechtslage bei der englischen Limited , der italienischen S.r.l. und die Regelung zum redlichen Erwerb im Verordnungsentwurf für die Societas Privata Europaea dargestellt.