Klonen, Embryo-Stammzellen und Gentests machen Schlagzeilen. Philosophinnen, Sozial- und Kulturwissenschaftlerinnen diskutieren in diesem Band aus feministischer Sicht die Entwicklungen in Fortpflanzungsmedizin, Embryonenforschung und Humangenetik. Sie zeigen, welche Neukonzeptionen von Körperlichkeit, verantwortlicher Elternschaft und Steuerbarkeit des Nachwuchses durch die neuen Technologien erzeugt werden und was dies für Frauen und für die Gesellschaft bedeutet.
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 29.10.2003Annahme verweigert
Feministinnen kritisieren den Paternalismus der Biopolitik
Die Erfinder von Schlagwörtern leben gefährlich. Schlagwörter entfalten ein Eigenleben, sie haben eine Tendenz zur Radikalisierung, und nicht selten kehren sie sich im Verlauf dieses Prozesses gegen diejenigen, die sie überhaupt erst hoffähig gemacht haben. Axel Honneth spricht in diesem Sinne von den Paradoxien der Individualisierung (F.A.Z. vom 7. Juli) - Paradoxien, die man in der Frauenbewegung derzeit anhand des Schlagworts der Selbstbestimmung studiert. Denn heute müssen Frauen erleben, wie die Fortpflanzungsmedizin sich ihres Schlagworts bemächtigt und dabei dessen ursprüngliche Verheißungen noch weit überbietet.
Der Frauenbewegung ging es um die Befreiung von einengenden gesellschaftlichen Vorgaben. Untersuchungsverfahren wie die Präimplantationsdiagnostik (PID) versprechen demgegenüber sogar eine Befreiung von dem Diktat der Natur. Konnte die Frau sich bisher lediglich für oder gegen ein Kind entscheiden, soll sie in Zukunft die Möglichkeit haben, die genetische Grundausstattung ihres Nachwuchses per Auswahl zu beeinflussen. Ist dies nicht ein unvermuteter Triumph des Selbstbestimmungsgedankens? Einige feministische Autorinnen nehmen dies in der Tat an. Bei den Mitarbeiterinnen der von Sigrid Graumann und Ingrid Schneider herausgegebenen Aufsatzsammlung überwiegt dagegen die Skepsis. Wie sie aber begründen? An dieser Frage arbeiten sich die Beiträge ab, und an ihr scheitern sie.
Nur wenige der Autorinnen machen allerdings sich selbst und dem Kritiker die Dinge so einfach wie Ellen Kuhlmann. Sie stellt den Selbstbestimmungsgedanken insgesamt unter Ideologieverdacht. "Das Autonomiekonstrukt mit seinen liberal-individualistischen und androzentrischen Wurzeln kann in einer wertepluralen Gesellschaft weder als Kontrollinstanz der Entwicklungen in den Biowissenschaften fungieren noch ist es ein Gradmesser dafür, ob und wie die Interessen von Frauen berücksichtigt und verwirklicht werden." Kuhlmann liefert hier geradezu ein Paradebeispiel für ein Argument, das zu viel beweist und sich dadurch selbst entwertet. Wenn nämlich die Autonomie ein Konstrukt der Männer ist, was bleibt dann von der rhetorischen Emphase der Frauenbewegung übrig? Kuhlmann sägt, bildlich gesprochen, den Ast ab, auf dem sie selber sitzt.
Eine Generalkritik des Selbstbestimmungsgedankens steht den Vertreterinnen einer feministischen Position also nicht offen. Sie müssen vielmehr eine "wahre" Selbstbestimmung, die das Recht zur Abtreibung einschließt, von einer "falschen" Selbstbestimmung unterscheiden, die sich von den Verlockungen der Reproduktionsmedizin blenden läßt. Für Silja Samerski ist die Sache klar. Die Entscheidung, zu der eine schwangere Frau in der genetischen Beratung befähigt werden solle, sei in vierfacher Weise paradox. Sie sei erzwungen, technikabhängig, dienstleistungsbedürftig und beratungsvermittelt. "Das sind vier Eigenschaften, die genau diejenigen Fähigkeiten zerstören, für die der Begriff ,Selbstbestimmung' bisher stand: Sie machen eine eigensinnige Wahrnehmung, ein unabhängiges Urteil und selbständiges Handeln unmöglich."
Den philosophisch vorbelasteten Leser beschleicht hier ein massives Unbehagen. Schon ein kurzer Blick in die philosophische Handlungstheorie belehrt darüber, daß Unabhängigkeit nicht gleichbedeutend ist mit Uninformiertheit und daß Selbständigkeit etwas anderes ist als Eigensinn. Eigensinnig handeln zu können ist das Vorrecht der Kinder und der Tyrannen, denn sie brauchen ihr Verhalten nicht zu begründen. Ist dies die Reihe, in die Silja Samerski die Frauen stellen will? Sicherlich nicht; dann sollte sie aber mit dem Begriff der "Selbstbestimmung" weniger leichtfertig umgehen. Politische Rhetorik und wissenschaftliche Analyse sind zweierlei.
Deutlich subtiler argumentiert Sigrid Graumann. Moralische Subjekte hätten einen Anspruch auf Anerkennung nicht nur als selbständige Inhaber von Rechten, sondern auch als bedürftige, auf Zuwendung angewiesene Individuen. Der Anspruch des Kindes auf Anerkennung seiner Bedürftigkeit beinhalte seine Berechtigung, angenommen zu werden, ohne daß hierfür Bedingungen gestellt würden. "Die vorgeburtliche Diagnostik jedoch eröffnet die Möglichkeit, die Annahme eines Kindes vorab von seiner genetischen Konstitution abhängig zu machen." Nur ein Kind, das gewissen genetischen Mindestanforderungen seiner Eltern entspreche, könne nach der Logik dieses Denkens verlangen, daß auf seine Bedürftigkeit Rücksicht genommen werde. Würde sich ein solches Modell bedingter Anerkennung durchsetzen, so wären nach Graumann "nachhaltige Folgen für die Verläßlichkeit persönlicher Beziehungen überhaupt zu befürchten".
Die Frage ist freilich, ob sich jenes Modell tatsächlich nicht schon längst durchgesetzt hat, und zwar gerade beim Umgang mit dem ungeborenen Leben. Beruht nicht auch das Recht zum Schwangerschaftsabbruch auf einer Konzeption bedingter Anerkennung? Immerhin bewahrt nur seine Annahme durch die Mutter den Fötus vor dem Schicksal der physischen Vernichtung. Führt deshalb nicht auch Graumanns Überlegung zu Konsequenzen, die ihrer feministischen Ausgangsposition evident zuwiderlaufen?
Der Parallelisierung von Präimplantationsdiagnostik und Abtreibung widerspricht Kathrin Braun mit einem normtheoretischen Argument. Zwar gelte die Menschenwürdegarantie bereits für Embryonen. Daraus folge aber keine Austragungspflicht der Mutter. Die menschliche Würde biete nämlich lediglich einen Schutz gegen Fremdverfügung, sie begründe aber kein Anspruchsrecht. "Der Embryo/Fötus hat keinen Anspruch auf den Körper eines anderen Menschen, ebensowenig, wie irgendein anderer Mensch." Anders sei die Situation der Embryonen im Reagenzglas. "Die Frau wird in keinster Weise instrumentalisiert, wenn die Embryonen außerhalb ihres Leibes vor Vernichtung und Benutzung bewahrt werden." In diesem Fall sei die Würde menschlicher Embryonen folglich unbedingt zu schützen.
Die Überzeugungskraft von Brauns Differenzierung hängt von ihrer Behauptung ab, die Rechtsposition des Embryos gegenüber seiner Mutter habe nicht die Qualität eines Abwehranspruchs, sondern beziehe sich auf eine darüber hinausgehende Fürsorgeleistung. Sofern man mit Braun den Embryo als ein moralisches Subjekt ansieht, ist diese These kaum zu halten. Der Embryo ist nicht verantwortlich für die Einschränkungen, die seine Existenz für seine Mutter mit sich bringt. Als moralphilosophisch relevante Ursache für den entstandenen Konflikt kommt lediglich das Sexualverhalten der Mutter selbst in Betracht.
Angesichts dieser Verantwortungsverteilung müßte der Embryo, einmal als moralisches Subjekt anerkannt, seiner Vernichtung an sich ein Abwehrrecht entgegensetzen können. Wer ihm diese Möglichkeit abspricht, der greift stillschweigend auf das Modell einer bloß bedingten Anerkennung zurück, das mit Brauns Bekenntnis zur unbedingten Würde des Embryos unvereinbar ist. Auch Brauns Gratwanderung zwischen feministischem Credo und reproduktionspolitischer Skepsis ist damit gescheitert.
MICHAEL PAWLIK
Sigrid Graumann, Ingrid Schneider (Hrsg.): "Verkörperte Technik - entkörperte Frau". Biopolitik und Geschlecht. Politik der Geschlechterverhältnisse, Band 22. Campus Verlag, Frankfurt am Main, New York 2003. 248 S., br., 29,90 [Euro].
Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
Feministinnen kritisieren den Paternalismus der Biopolitik
Die Erfinder von Schlagwörtern leben gefährlich. Schlagwörter entfalten ein Eigenleben, sie haben eine Tendenz zur Radikalisierung, und nicht selten kehren sie sich im Verlauf dieses Prozesses gegen diejenigen, die sie überhaupt erst hoffähig gemacht haben. Axel Honneth spricht in diesem Sinne von den Paradoxien der Individualisierung (F.A.Z. vom 7. Juli) - Paradoxien, die man in der Frauenbewegung derzeit anhand des Schlagworts der Selbstbestimmung studiert. Denn heute müssen Frauen erleben, wie die Fortpflanzungsmedizin sich ihres Schlagworts bemächtigt und dabei dessen ursprüngliche Verheißungen noch weit überbietet.
Der Frauenbewegung ging es um die Befreiung von einengenden gesellschaftlichen Vorgaben. Untersuchungsverfahren wie die Präimplantationsdiagnostik (PID) versprechen demgegenüber sogar eine Befreiung von dem Diktat der Natur. Konnte die Frau sich bisher lediglich für oder gegen ein Kind entscheiden, soll sie in Zukunft die Möglichkeit haben, die genetische Grundausstattung ihres Nachwuchses per Auswahl zu beeinflussen. Ist dies nicht ein unvermuteter Triumph des Selbstbestimmungsgedankens? Einige feministische Autorinnen nehmen dies in der Tat an. Bei den Mitarbeiterinnen der von Sigrid Graumann und Ingrid Schneider herausgegebenen Aufsatzsammlung überwiegt dagegen die Skepsis. Wie sie aber begründen? An dieser Frage arbeiten sich die Beiträge ab, und an ihr scheitern sie.
Nur wenige der Autorinnen machen allerdings sich selbst und dem Kritiker die Dinge so einfach wie Ellen Kuhlmann. Sie stellt den Selbstbestimmungsgedanken insgesamt unter Ideologieverdacht. "Das Autonomiekonstrukt mit seinen liberal-individualistischen und androzentrischen Wurzeln kann in einer wertepluralen Gesellschaft weder als Kontrollinstanz der Entwicklungen in den Biowissenschaften fungieren noch ist es ein Gradmesser dafür, ob und wie die Interessen von Frauen berücksichtigt und verwirklicht werden." Kuhlmann liefert hier geradezu ein Paradebeispiel für ein Argument, das zu viel beweist und sich dadurch selbst entwertet. Wenn nämlich die Autonomie ein Konstrukt der Männer ist, was bleibt dann von der rhetorischen Emphase der Frauenbewegung übrig? Kuhlmann sägt, bildlich gesprochen, den Ast ab, auf dem sie selber sitzt.
Eine Generalkritik des Selbstbestimmungsgedankens steht den Vertreterinnen einer feministischen Position also nicht offen. Sie müssen vielmehr eine "wahre" Selbstbestimmung, die das Recht zur Abtreibung einschließt, von einer "falschen" Selbstbestimmung unterscheiden, die sich von den Verlockungen der Reproduktionsmedizin blenden läßt. Für Silja Samerski ist die Sache klar. Die Entscheidung, zu der eine schwangere Frau in der genetischen Beratung befähigt werden solle, sei in vierfacher Weise paradox. Sie sei erzwungen, technikabhängig, dienstleistungsbedürftig und beratungsvermittelt. "Das sind vier Eigenschaften, die genau diejenigen Fähigkeiten zerstören, für die der Begriff ,Selbstbestimmung' bisher stand: Sie machen eine eigensinnige Wahrnehmung, ein unabhängiges Urteil und selbständiges Handeln unmöglich."
Den philosophisch vorbelasteten Leser beschleicht hier ein massives Unbehagen. Schon ein kurzer Blick in die philosophische Handlungstheorie belehrt darüber, daß Unabhängigkeit nicht gleichbedeutend ist mit Uninformiertheit und daß Selbständigkeit etwas anderes ist als Eigensinn. Eigensinnig handeln zu können ist das Vorrecht der Kinder und der Tyrannen, denn sie brauchen ihr Verhalten nicht zu begründen. Ist dies die Reihe, in die Silja Samerski die Frauen stellen will? Sicherlich nicht; dann sollte sie aber mit dem Begriff der "Selbstbestimmung" weniger leichtfertig umgehen. Politische Rhetorik und wissenschaftliche Analyse sind zweierlei.
Deutlich subtiler argumentiert Sigrid Graumann. Moralische Subjekte hätten einen Anspruch auf Anerkennung nicht nur als selbständige Inhaber von Rechten, sondern auch als bedürftige, auf Zuwendung angewiesene Individuen. Der Anspruch des Kindes auf Anerkennung seiner Bedürftigkeit beinhalte seine Berechtigung, angenommen zu werden, ohne daß hierfür Bedingungen gestellt würden. "Die vorgeburtliche Diagnostik jedoch eröffnet die Möglichkeit, die Annahme eines Kindes vorab von seiner genetischen Konstitution abhängig zu machen." Nur ein Kind, das gewissen genetischen Mindestanforderungen seiner Eltern entspreche, könne nach der Logik dieses Denkens verlangen, daß auf seine Bedürftigkeit Rücksicht genommen werde. Würde sich ein solches Modell bedingter Anerkennung durchsetzen, so wären nach Graumann "nachhaltige Folgen für die Verläßlichkeit persönlicher Beziehungen überhaupt zu befürchten".
Die Frage ist freilich, ob sich jenes Modell tatsächlich nicht schon längst durchgesetzt hat, und zwar gerade beim Umgang mit dem ungeborenen Leben. Beruht nicht auch das Recht zum Schwangerschaftsabbruch auf einer Konzeption bedingter Anerkennung? Immerhin bewahrt nur seine Annahme durch die Mutter den Fötus vor dem Schicksal der physischen Vernichtung. Führt deshalb nicht auch Graumanns Überlegung zu Konsequenzen, die ihrer feministischen Ausgangsposition evident zuwiderlaufen?
Der Parallelisierung von Präimplantationsdiagnostik und Abtreibung widerspricht Kathrin Braun mit einem normtheoretischen Argument. Zwar gelte die Menschenwürdegarantie bereits für Embryonen. Daraus folge aber keine Austragungspflicht der Mutter. Die menschliche Würde biete nämlich lediglich einen Schutz gegen Fremdverfügung, sie begründe aber kein Anspruchsrecht. "Der Embryo/Fötus hat keinen Anspruch auf den Körper eines anderen Menschen, ebensowenig, wie irgendein anderer Mensch." Anders sei die Situation der Embryonen im Reagenzglas. "Die Frau wird in keinster Weise instrumentalisiert, wenn die Embryonen außerhalb ihres Leibes vor Vernichtung und Benutzung bewahrt werden." In diesem Fall sei die Würde menschlicher Embryonen folglich unbedingt zu schützen.
Die Überzeugungskraft von Brauns Differenzierung hängt von ihrer Behauptung ab, die Rechtsposition des Embryos gegenüber seiner Mutter habe nicht die Qualität eines Abwehranspruchs, sondern beziehe sich auf eine darüber hinausgehende Fürsorgeleistung. Sofern man mit Braun den Embryo als ein moralisches Subjekt ansieht, ist diese These kaum zu halten. Der Embryo ist nicht verantwortlich für die Einschränkungen, die seine Existenz für seine Mutter mit sich bringt. Als moralphilosophisch relevante Ursache für den entstandenen Konflikt kommt lediglich das Sexualverhalten der Mutter selbst in Betracht.
Angesichts dieser Verantwortungsverteilung müßte der Embryo, einmal als moralisches Subjekt anerkannt, seiner Vernichtung an sich ein Abwehrrecht entgegensetzen können. Wer ihm diese Möglichkeit abspricht, der greift stillschweigend auf das Modell einer bloß bedingten Anerkennung zurück, das mit Brauns Bekenntnis zur unbedingten Würde des Embryos unvereinbar ist. Auch Brauns Gratwanderung zwischen feministischem Credo und reproduktionspolitischer Skepsis ist damit gescheitert.
MICHAEL PAWLIK
Sigrid Graumann, Ingrid Schneider (Hrsg.): "Verkörperte Technik - entkörperte Frau". Biopolitik und Geschlecht. Politik der Geschlechterverhältnisse, Band 22. Campus Verlag, Frankfurt am Main, New York 2003. 248 S., br., 29,90 [Euro].
Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
Perlentaucher-Notiz zur F.A.Z.-Rezension
Michael Pawlik hat diese Aufsatzsammlung, die sich mit dem feministischen Begriff der Selbstbestimmung im Licht der Fortpflanzungsmedizin beschäftigt, mit Interesse gelesen, aber überzeugen können ihn die aufgebotenen Argumente nicht. Er sieht jeden der Beiträge mehr oder weniger ehrenhaft daran "scheitern", die Vorbehalte gegen Präimplantationsdiagnostik stichhaltig zu begründen. Den Aufsatz von Ellen Kuhlmann, die, wie der Rezensent erklärt, den Selbstbestimmungsgedanken insgesamt als Konstrukt männlicher Herrschaft zu dekonstruieren versucht, wirft Pawlik vor, mit ihrer Argumentation den "Ast, auf dem sie selber sitzt" abzusägen. Den Beitrag von Silja Samerski dagegen, die "wahre" von "falscher" Selbstbestimmung zu trennen versucht, kritisiert er dafür, mit dem "Begriff der "Selbstbestimmung" zu "leichtfertig umzugehen, und er bekennt, hier ein "massives Unbehagen" zu verspüren. Die Argumentation des Aufsatzes von Sigrid Graumann, die in der vorgeburtlichen Diagnostik eine Gefahr für die Berechtigung des Kindes auf "unbedingte Annahme" sieht, würdigt der Rezensent zwar als "deutlich subtiler", doch überzeugen kann auch sie ihn nicht. Kathrin Braun schließlich, die versucht, "Präimplantationsdiagnostik und Abtreibung" moralisch voneinander abzugrenzen, kann Pawlik ebenfalls nicht überzeugen. Hier sieht er vor allem Brauns These von der "unbedingten Würde des Embryos" an der moralischen Verteidigung von Abtreibung bei gleichzeitiger Verdammung der im Reagenzglas gezeugten Embryonen als unhaltbar an.
© Perlentaucher Medien GmbH
© Perlentaucher Medien GmbH
Körpertechniken und Feminismus
"Aufschlussreiche Aufsätze, angereichert mit einer historischen Analyse und dem letzten Stand feministischer Theorie." (WeiberDiwan, 01.04.2004)
"Aufschlussreiche Aufsätze, angereichert mit einer historischen Analyse und dem letzten Stand feministischer Theorie." (WeiberDiwan, 01.04.2004)