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Top-aktuell: Die Neuregelung des Verlustabzugs bei Körperschaften.Seit seiner Einführung als Nachfolgeregelung der "Mantelkaufregelung" (§ 8 Abs. 4 KStG) war und ist der § 8c KStG ein Themendauerbrenner und eine Herausforderung für die gestaltende Beratung. Zuletzt im Fokus standen dabei unter anderem der quotale Verlustuntergang und die "Sanierungsklausel", die nach dem Beschluss der EU-Kommission unter die Beihilferegelung fiel. Nach den Urteilen des EuGH und des BVerfG hob der Gesetzgeber mit dem UStAVermG die zwischenzeitliche Suspendierung der Sanierungsklausel auf und strich die…mehr

Produktbeschreibung
Top-aktuell: Die Neuregelung des Verlustabzugs bei Körperschaften.Seit seiner Einführung als Nachfolgeregelung der "Mantelkaufregelung" (§ 8 Abs. 4 KStG) war und ist der § 8c KStG ein Themendauerbrenner und eine Herausforderung für die gestaltende Beratung. Zuletzt im Fokus standen dabei unter anderem der quotale Verlustuntergang und die "Sanierungsklausel", die nach dem Beschluss der EU-Kommission unter die Beihilferegelung fiel. Nach den Urteilen des EuGH und des BVerfG hob der Gesetzgeber mit dem UStAVermG die zwischenzeitliche Suspendierung der Sanierungsklausel auf und strich die Regelungen zum quotalen Verlustuntergang.Vor Erscheinen des Körperschaftsteuerkommentars geht Hackemann in diesem Sonderdruck auf die Neuregelung, deren Rechtsfolgen und die Folgen in der Beraterpraxis ein. Konkrete Handlungsempfehlungen zeigen z. B. unter anderem auf, wie in Fragen des Anteilserwerbs und der Anteilsveräußerung Verluste nachträglich geltend gemacht werden können. Der systematische Aufbau sowie zahlreiche erläuternde Beispiele machen das Werk zu einem unverzichtbaren Wegweiser durch das Labyrinth des Verlustabzugs nach § 8c KStG.Inhalt:A. Allgemeine Erläuterungen zu § 8c KStGI. GesetzesentwicklungII. Reglung und Zweck des § 8c KStGIII. Verhältnis zu anderen VorschriftenIV. Verfassungsmäßigkeit des § 8c KStGV. Verhältnis des § 8c KStG zum UnionsrechtVI. Zeitlicher Anwendungsbereich des § 8c KStGVII. Sachlicher Anwendungsbereich des § 8c KStGVIII. Aufbau des § 8c KStGIX. Objektive Beweislast und MitwirkungspflichtenB. Tatbestandsvoraussetzungen des § 8c Abs. 1 KStGI. TatbestandII. ÜbertragungsgegenstandIII. ÜbertragungsvorgangIV Zeitpunkt des ErwerbsV. Unmittelbare ÜbertragungenVI. Mittelbare ÜbertragungenVII. Konzernklausel (§ 8c Abs. 1 Satz 4 KStG)VIII. ErwerberIX. Vergleichbare SachverhalteX. Übertragung innerhalb des Fünf-Jahres-ZeitraumsXI. Überschreiten der SchädlichkeitsgrenzeC. Rechtsfolgen des § 8c Abs. 1 KStGI. Rechtsfolgen des § 8c Abs. 1 Satz 1 KStGII. Vollständiger Verlustuntergang nach § 8c Abs. 1 Satz 1 KStGIII. Kein Verlustuntergang in Höhe der stillen Reserven (§ 8c Abs. 1 Satz 5-8 KStG)IV Umfang des VerlustuntergangsV. Von § 8c Abs. 1 KStG nicht erfasste VerlusteVI. Kein Ausgleichsanspruch der MitgesellschafterVII. Verfahrensrechtliche Umsetzung des Verlustuntergangs nach § 8c Abs. 1 KStGD. Tatbestandsvoraussetzungen des § 8c Abs. 1a KStGI. ÜberblickII. SanierungszweckIII BeteiligungserwerbIV Ausschluss des Sanierungsprivilegs (§ 8c Abs. 1a Satz 4 KStG)E. Rechtsfolgen des § 8c Abs. 1a KStGI. Unbeachtlichkeit des BeteiligungserwerbsII. Verfahrensrechtliche UmsetzungF. Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG und unionsrechtliches BeihilferechtI. Beschluss der Kommission vom 26.1.2011 und Nichtigkeitserklärung durch den EuGH mit Urteilen vom 28.6.2018II. Die beihilferechtliche ThematikIII. Folgerungen für die PraxisG. § 8c Abs. 2 KStG und §§ 3a, 3c Abs. 4 EStG