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Mit § 15a EStG beschränkt das Einkommensteuerrecht die Verlustanerkennung bei beschränkt haftenden Personengesellschaftern. Die Vorschrift ist äußerst umstritten, ihre Anwendung in der Praxis mit hoher Unsicherheit verbunden. Ein geschlossenes Gesamtkonzept fehlt vollständig. Die Arbeit hat daher zum Ziel, über die Entwicklung einer stringenten und homogenen Auslegung den Umgang mit § 15a EStG in der Praxis zu erleichtern. Darüber hinaus soll der Weg zu einer praktikableren und gerechteren Handhabung von Verlusten bei beschränkter Haftung im EStG aufgezeigt werden.
Zu diesem Zweck wird
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Produktbeschreibung
Mit § 15a EStG beschränkt das Einkommensteuerrecht die Verlustanerkennung bei beschränkt haftenden Personengesellschaftern. Die Vorschrift ist äußerst umstritten, ihre Anwendung in der Praxis mit hoher Unsicherheit verbunden. Ein geschlossenes Gesamtkonzept fehlt vollständig. Die Arbeit hat daher zum Ziel, über die Entwicklung einer stringenten und homogenen Auslegung den Umgang mit § 15a EStG in der Praxis zu erleichtern. Darüber hinaus soll der Weg zu einer praktikableren und gerechteren Handhabung von Verlusten bei beschränkter Haftung im EStG aufgezeigt werden.

Zu diesem Zweck wird zunächst ein neues und stärker am Leistungsfähigkeitsprinzip orientiertes Verständnis vom Regelungszweck des § 15a EStG entwickelt. Innerhalb der darauf fußenden Gesamtauslegung der Vorschrift werden praktische Auswirkungen verschiedener Auslegungsalternativen anhand von insgesamt 30 Beispielsfällen dargelegt. Handelsrechtliche Grundlagen werden mitbehandelt.

Die de lege lata bestehenden Regelungslücken und Wertungswidersprüche führen allerdings zur Verfassungswidrigkeit der Vorschrift wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Dies vor allem dann, wenn man den Gleichheitssatz mit dem Bundesverfassungsgericht - und anders als bisher noch der BFH - nicht mehr als bloßes Willkürverbot begreift und damit für das Steuerrecht wieder fruchtbar macht. Am Ende steht daher ein Vorschlag de lege ferenda zur Verlustanerkennung bei beschränkter Haftung.
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Autorenporträt
Prof. Dr. Peter Lüdemann promovierte bereits 1997 im Einkommenssteuerrecht unter Einbeziehung verfassungsrechtlicher Fragen der Steuergesetzgebung. Er ist Mitbegründer der Münchner Kanzlei Lüdemann Wildfeuer und Partner und als Rechtsanwalt und Steuerberater tätig. 2005 erfolgte seine Ernennung zum Honorarprofessor durch die Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. 2015 wurde er als Teilhaber in den Vorstand der ETL-Gruppe berufen.