Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 2,1, Christian-Albrechts-Universität Kiel (Institut für Wirtschafts- und Steuerrecht einschl. Wirtschaftsstrafrecht), Veranstaltung: Seminar zur Besteuerung von Körperschaften und ihren Anteilseignern im internationalen Kontext , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Verrechnung von Verlusten einer ausländischen Tochtergesellschaft bzw. Betriebsstätte mit Gewinnen einer inländischen Muttergesellschaft bzw. einem inländischen Stammhaus ist eines der umstrittensten und komplexesten Bereiche des internationalen Steuerrechts. Die nationalen Regelungen des deutschen Steuerrechts zur Verlustverrechnung mit Auslandsbezug mussten sich in der Vergangenheit europarechtlichen Vorgaben beugen und erlauben nur einen begrenzten Abzug von Verlusten aus nicht EU/EWR-Staaten. Besteht ein Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung, das bestimmte Einkünfte im Ansässigkeitsstaat von der Besteuerung freistellt, umfasst dies nach Ansicht des BFH auch negative Einkünfte. Entsprechend dieser sog. Symmetriethese versagt der BFH regelmäßig die Verlustberücksichtigung in dem Fall solch freigestellter Einkünfte. Der EuGH hat mit seinen Urteilen zu den Rs. Marks & Spencer sowie Lidl Belgium Grundsätze zu Verrechnung von grenzüberschreitenden Verlusten aufgestellt, nach denen ausländische Verluste im Ansässigkeitsstaat zu berücksichtigen sind, wenn sie final werden. Diese Arbeit soll durch eine Untersuchung der EuGH Urteile zur grenzüberschreitenden Verlustbehandlung herausarbeiten, was finale Verluste i.S.d. EuGH sind und wann sie zu berücksichtigen sind. Einleitend sollen die Rechtsquellen der grenzüberschreitenden Verlustver- rechnung dargestellt werden. Zuerst werden dabei die nationalen Regelungen des deutschen Steuerrechts betrachtet, bevor die abkommensrechtlichen und gemeinschaftsrechtlichen Regelungen vorgestellt werden. Daran anschließend wird die Rechtsprechung des EuGH erläutert. Ausgehend vom Urteil zur grenzüberschreitenden Verlustverrechnung innerhalb der EU/EWR im Konzernfall, wird auf die grenzüberschreitende Verlustverrechnung im Betriebsstättenfall eingegangen. Anschließend wird auf die Verlustberücksichtigung mit Drittstaatenbezug dargestellt. Darauf folgend soll die kritische Würdigung die Unklarheiten der EuGH-Urteile herausarbeiten und Lösungsversuche anbieten. Die Arbeit schließt danach mit einem kurzen Fazit und einem Ausblick.
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