US-amerikanische Sportligen und -vereine vermarkten seit über 40 Jahren ihre Fernseh- und zunehmend auch Internet- und Mobilfunkrechte an den von ihnen veranstalteten Sportereignissen. Dadurch erlangten sie eine dominierende Marktmacht auf dem relevanten Markt für die Vermarktung von Senderechten. Ihre Marktmacht wurde teilweise durch bestimmte Gesetzgebungsakte des US-Kongresses gefestigt, andererseits aber auch durch die Rechtsprechung der US-Gerichte begrenzt, indem sie den Wettbewerb zwischen Sportclubs, Sportligen und Fernseh- und Medienunternehmen stärkten. Die Arbeit stellt die im US-Antitrust-Recht hierzu ergangene Gesetzgebung und Rechtsprechung ausführlich dar und untersucht anhand der Vermarktungsmodelle der UEFA für die Champions League und des Ligaverbandes für die Bundesliga, wie das europäische Wettbewerbs- und Kartellrecht die Vermarktung von Medienrechten beurteilt. Die Untersuchung zeigt, daß die Gerichte und Kartellbehörden bei der Prüfung der Zulässigkeit von Vermarktungsvereinbarungen in beiden Regimen zahlreiche übereinstimmende Prüfungsmethoden anwenden und freier Wettbewerb bei der Rechtevermarktung in der Regel für alle Beteiligten Vorteile bringt.