104,20 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in 6-10 Tagen
payback
0 °P sammeln
  • Broschiertes Buch

US-amerikanische Sportligen und -vereine vermarkten seit über 40 Jahren ihre Fernseh- und zunehmend auch Internet- und Mobilfunkrechte an den von ihnen veranstalteten Sportereignissen. Dadurch erlangten sie eine dominierende Marktmacht auf dem relevanten Markt für die Vermarktung von Senderechten. Ihre Marktmacht wurde teilweise durch bestimmte Gesetzgebungsakte des US-Kongresses gefestigt, andererseits aber auch durch die Rechtsprechung der US-Gerichte begrenzt, indem sie den Wettbewerb zwischen Sportclubs, Sportligen und Fernseh- und Medienunternehmen stärkten. Die Arbeit stellt die im…mehr

Produktbeschreibung
US-amerikanische Sportligen und -vereine vermarkten seit über 40 Jahren ihre Fernseh- und zunehmend auch Internet- und Mobilfunkrechte an den von ihnen veranstalteten Sportereignissen. Dadurch erlangten sie eine dominierende Marktmacht auf dem relevanten Markt für die Vermarktung von Senderechten. Ihre Marktmacht wurde teilweise durch bestimmte Gesetzgebungsakte des US-Kongresses gefestigt, andererseits aber auch durch die Rechtsprechung der US-Gerichte begrenzt, indem sie den Wettbewerb zwischen Sportclubs, Sportligen und Fernseh- und Medienunternehmen stärkten. Die Arbeit stellt die im US-Antitrust-Recht hierzu ergangene Gesetzgebung und Rechtsprechung ausführlich dar und untersucht anhand der Vermarktungsmodelle der UEFA für die Champions League und des Ligaverbandes für die Bundesliga, wie das europäische Wettbewerbs- und Kartellrecht die Vermarktung von Medienrechten beurteilt. Die Untersuchung zeigt, daß die Gerichte und Kartellbehörden bei der Prüfung der Zulässigkeit von Vermarktungsvereinbarungen in beiden Regimen zahlreiche übereinstimmende Prüfungsmethoden anwenden und freier Wettbewerb bei der Rechtevermarktung in der Regel für alle Beteiligten Vorteile bringt.
Autorenporträt
Der Autor: Tobias Wintermantel, geboren 1972 in Albstadt-Ebingen, studierte an der Universität Heidelberg und legte 1997 das Erste juristische Staatsexamen in Heidelberg und 1999 das Zweite juristische Staatsexamen in Düsseldorf ab. 2001 erwarb er den Abschluß eines LL.M. in American Law an der Boston University School of Law (USA). Seit Mitte 2001 ist er Rechtsanwalt in einer internationalen Anwaltskanzlei in Frankfurt am Main. Die Promotion erfolgte 2007.