89,90 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in 6-10 Tagen
  • Broschiertes Buch

Ist eine schutzsuchende Person auch bzw. bereits dann »Flüchtling« nach Art. 1 A Nr. 2 und nach Art. 33 Abs. 1 Genfer Flüchtlingskonvention vor Abschiebung geschützt, wenn sie sich in ihrem Herkunftsland im privaten Bereich unbeeinträchtigt zu ihrer Religion bekennen könnte und nur verfolgt werden würde, wenn sie sich nach ihrer Rückkehr öffentlich zu ihrer Religion bekennen würde?
Jonas Dörschner erläutert, wie das Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht diese Frage bis zum Erlass der sog. Qualifikationsrichtlinie beantwortet haben, und untersucht, ob ihre Auslegung mit der
…mehr

Produktbeschreibung
Ist eine schutzsuchende Person auch bzw. bereits dann »Flüchtling« nach Art. 1 A Nr. 2 und nach Art. 33 Abs. 1 Genfer Flüchtlingskonvention vor Abschiebung geschützt, wenn sie sich in ihrem Herkunftsland im privaten Bereich unbeeinträchtigt zu ihrer Religion bekennen könnte und nur verfolgt werden würde, wenn sie sich nach ihrer Rückkehr öffentlich zu ihrer Religion bekennen würde?

Jonas Dörschner erläutert, wie das Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht diese Frage bis zum Erlass der sog. Qualifikationsrichtlinie beantwortet haben, und untersucht, ob ihre Auslegung mit der Richtlinie vereinbar ist. Er gelangt dabei zu dem Ergebnis, dass die Auslegung der beiden Gerichte, der Flüchtlingsstatus sei in der genannten Situation noch nicht begründet, mit der Richtlinie vereinbar ist. Sein Ergebnis stellt er abschließend dem Urteil des EuGH vom 5. September 2012, C-71/11, C-99/11, gegenüber.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Autorenporträt
Jonas Dörschner wurde 1981 in Preetz geboren. Nach Schulzeit und Grundwehrdienst in Eckernförde studierte er von 2002 bis 2008 Rechtswissenschaften in Kiel und Nijmegen (Niederlande). Nach dem ersten Staatsexamen war er von 2008 bis 2011 wissenschaftlicher Mitarbeiter von Prof. Dr. Andreas Zimmermann, LL.M. (Harvard) am Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht in Kiel. Im Anschluss daran absolvierte er das Referendariat im Bezirk des OLG Schleswig. Im Juli 2013 legte er das zweite Staatsexamen ab und arbeitet seitdem als Rechtsanwalt in Kiel.
Rezensionen
"Die Arbeit ist eine hervorgehobene Leistung. Sie besticht nicht nur durch ihre ausgezeichnete Gliederung, sondern auch durch ihre außerordentliche Klarheit und erfrischende Kürze. [...] Als Dissertation erfreut sie, weil sie nicht im Material ertrinkt, sich keine historischen Vorstudien antut und ganz bei der Sache bleibt." Univ.-Prof. Dr. Helmut Goerlich, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 2/2016