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Als »Enfant Terrible« genießt der Grundsatz »Kauf bricht nicht Miete« in § 566 Abs. 1 BGB unter Rechtsdogmatikern bis heute keinen guten Ruf. Die bewusste Abweichung des Gesetzgebers von zivilrechtlichen Prinzipien einer überzeugenden Lösung zuzuführen, ist Rechtsprechung und Literatur bis heute nicht gelungen.
Für den Praktiker erscheint dies auf den ersten Blick kaum relevant. Was ist aber, wenn sich der Mietvertrag durch ein erklärtes oder nur bestehendes Kündigungsrecht im Zeitpunkt der Veräußerung der Mietsache in einer komplexeren Rechtslage befindet? Weswegen, durch wen und mit
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Produktbeschreibung
Als »Enfant Terrible« genießt der Grundsatz »Kauf bricht nicht Miete« in § 566 Abs. 1 BGB unter Rechtsdogmatikern bis heute keinen guten Ruf. Die bewusste Abweichung des Gesetzgebers von zivilrechtlichen Prinzipien einer überzeugenden Lösung zuzuführen, ist Rechtsprechung und Literatur bis heute nicht gelungen.

Für den Praktiker erscheint dies auf den ersten Blick kaum relevant. Was ist aber, wenn sich der Mietvertrag durch ein erklärtes oder nur bestehendes Kündigungsrecht im Zeitpunkt der Veräußerung der Mietsache in einer komplexeren Rechtslage befindet? Weswegen, durch wen und mit welcher Wirkung kann ein Mietvertrag angefochten werden? Durch wen dürfen welche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden? Wann und wie darf der Erwerber der Immobilie eine Mieterhöhung erklären? Diesen und vielen weiteren Fragen im Zusammenhang mit dem Vermieterwechsel infolge Eigentumswechsel und den dadurch ausgelösten Rechtsfolgen für das Mietverhältnis werden in dieser Untersuchung nachgegangen.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Autorenporträt
Anna Viktoria Gaßner studierte von 2007 bis 2012 Rechtwissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Ihr Referendariat absolvierte sie anschließend am OLG München. Nach dem erfolgreichen Bestehen des zweiten Staatsexamens im November 2014 arbeitete die Autorin als Rechtsanwältin in der Wirtschaftskanzlei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN. Dabei spezialisierte sie sich auf Fragen des Immobilientransaktions-, Immobilienfinanzierungsrecht und auf das Mietrecht. Im Jahr 2017 begann Anna Viktoria Gaßner ihr Promotionsstudium an der Ludwig-Maximilian-Universität in München unter Betreuung von Professorin Beate Gsell. Seit August 2021 ist Anna Viktoria Gaßner als Leiterin Vertragswesen und Recht für den Immobilienprojektentwickler DIBAG Industriebau AG tätig.