Als »Enfant Terrible« genießt der Grundsatz »Kauf bricht nicht Miete« in § 566 Abs. 1 BGB unter Rechtsdogmatikern bis heute keinen guten Ruf. Die bewusste Abweichung des Gesetzgebers von zivilrechtlichen Prinzipien einer überzeugenden Lösung zuzuführen, ist Rechtsprechung und Literatur bis heute nicht gelungen.
Für den Praktiker erscheint dies auf den ersten Blick kaum relevant. Was ist aber, wenn sich der Mietvertrag durch ein erklärtes oder nur bestehendes Kündigungsrecht im Zeitpunkt der Veräußerung der Mietsache in einer komplexeren Rechtslage befindet? Weswegen, durch wen und mit welcher Wirkung kann ein Mietvertrag angefochten werden? Durch wen dürfen welche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden? Wann und wie darf der Erwerber der Immobilie eine Mieterhöhung erklären? Diesen und vielen weiteren Fragen im Zusammenhang mit dem Vermieterwechsel infolge Eigentumswechsel und den dadurch ausgelösten Rechtsfolgen für das Mietverhältnis werden in dieser Untersuchung nachgegangen.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Für den Praktiker erscheint dies auf den ersten Blick kaum relevant. Was ist aber, wenn sich der Mietvertrag durch ein erklärtes oder nur bestehendes Kündigungsrecht im Zeitpunkt der Veräußerung der Mietsache in einer komplexeren Rechtslage befindet? Weswegen, durch wen und mit welcher Wirkung kann ein Mietvertrag angefochten werden? Durch wen dürfen welche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden? Wann und wie darf der Erwerber der Immobilie eine Mieterhöhung erklären? Diesen und vielen weiteren Fragen im Zusammenhang mit dem Vermieterwechsel infolge Eigentumswechsel und den dadurch ausgelösten Rechtsfolgen für das Mietverhältnis werden in dieser Untersuchung nachgegangen.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.