Geldbuße und Einziehung
Das Buch hilft vor allem Ermittlungspersonen und behördlichen Anwendern des Personen- und Güterverkehrsrechts in rechtlicher und taktischer Hinsicht bei der täglichen Abwägung, welches Instrument Bußgeldbescheid oder Einziehungsbescheid sich in welchen Fällen zur Vermögensabschöpfung besser eignet. Neben den gesetzlichen Voraussetzungen werden dabei insbesondere die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte, das Für und Wider sowie die jeweilige Verfahrensweise beleuchtet.
Die Autoren geben zunächst einen statistischen Überblick über die Praxis der Bußgeldbehörden bei Einstellungen des Verfahrens gegen Fahrzeughalter und Einziehungen des Wertes von Taterträgen im gewerblichen Personen- und Güterverkehr.
Verfahrensgrundsätze, Ermessen und Verjährung
Nach einer Übersicht über die Besonderheiten von Geldbuße oder Einziehung des Wertes von Taterträgen gehen sie auf die jeweiligen Voraussetzungen und Besonderheiten ein. Dabei berücksichtigen sie insbesondere Verfahrensgrundsätze, Ermessensentscheidungen und die Verjährungsproblematik.
Die Verfasser erläutern
die Möglichkeiten der vorläufigen Vermögenssicherung, den Vermögensarrest, die Vollstreckung der rechtskräftigen Einziehungsentscheidung und die Einziehung des Wertes von Taterträgen im OWiG.
Anschaulich stellen sie das Zusammentreffen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in Tateinheit und Tatmehrheit dar.
Tipps für die Praxis
Zahlreiche Fallbeispiele veranschaulichen, worauf zu achten ist, z.B. bei
Überladung, fehlenden Genehmigungen bzw. Lizenzen, mangelnder Ladungssicherung, Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten und technischen Mängeln.
Bearbeitungsempfehlungen, Erläuterungen zu einzelnen Tatbeständen sowie Musterdokumente zu Durchsuchungsbeschluss, Vermögensarrest und Betroffenenanhörung runden das Werk ebenso ab wie Anordnungen zum Einziehungsbescheid nach § 29a Abs. 1, 2 und 5 OWiG.
Gewinnsteigerung durch illegale Mittel
Der Kostendruck auf die Speditionen lässt manche Unternehmen zu illegalen Mitteln greifen, um Kosten zu senken und Gewinne zu maximieren. So wird z.B. auf kostenpflichtige Genehmigungen bzw. Erlaubnisse verzichtet, zulässige Maße oder das Sonn- und Feiertagsfahrverbot werden missachtet oder Fahrzeugkombinationen überladen. Die Wettbewerbsvorteile aus den Verstößen gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften rechnen sich für Unternehmen, da die Regelgeldbußen im Verhältnis zum Gewinn gering sind und oft bereits im Vorfeld einkalkuliert werden.
Mit dem Instrument der Vermögensabschöpfung besteht die Möglichkeit, bei den Unternehmen den aus der Ordnungswidrigkeit illegal erlangten wirtschaftlichen Vorteil abzuschöpfen. Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es grundsätzlich zwei unterschiedliche Wege: die Geldbuße und die Einziehung des Wertes von Taterträgen.
Das Buch hilft vor allem Ermittlungspersonen und behördlichen Anwendern des Personen- und Güterverkehrsrechts in rechtlicher und taktischer Hinsicht bei der täglichen Abwägung, welches Instrument Bußgeldbescheid oder Einziehungsbescheid sich in welchen Fällen zur Vermögensabschöpfung besser eignet. Neben den gesetzlichen Voraussetzungen werden dabei insbesondere die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte, das Für und Wider sowie die jeweilige Verfahrensweise beleuchtet.
Die Autoren geben zunächst einen statistischen Überblick über die Praxis der Bußgeldbehörden bei Einstellungen des Verfahrens gegen Fahrzeughalter und Einziehungen des Wertes von Taterträgen im gewerblichen Personen- und Güterverkehr.
Verfahrensgrundsätze, Ermessen und Verjährung
Nach einer Übersicht über die Besonderheiten von Geldbuße oder Einziehung des Wertes von Taterträgen gehen sie auf die jeweiligen Voraussetzungen und Besonderheiten ein. Dabei berücksichtigen sie insbesondere Verfahrensgrundsätze, Ermessensentscheidungen und die Verjährungsproblematik.
Die Verfasser erläutern
die Möglichkeiten der vorläufigen Vermögenssicherung, den Vermögensarrest, die Vollstreckung der rechtskräftigen Einziehungsentscheidung und die Einziehung des Wertes von Taterträgen im OWiG.
Anschaulich stellen sie das Zusammentreffen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in Tateinheit und Tatmehrheit dar.
Tipps für die Praxis
Zahlreiche Fallbeispiele veranschaulichen, worauf zu achten ist, z.B. bei
Überladung, fehlenden Genehmigungen bzw. Lizenzen, mangelnder Ladungssicherung, Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten und technischen Mängeln.
Bearbeitungsempfehlungen, Erläuterungen zu einzelnen Tatbeständen sowie Musterdokumente zu Durchsuchungsbeschluss, Vermögensarrest und Betroffenenanhörung runden das Werk ebenso ab wie Anordnungen zum Einziehungsbescheid nach § 29a Abs. 1, 2 und 5 OWiG.
Gewinnsteigerung durch illegale Mittel
Der Kostendruck auf die Speditionen lässt manche Unternehmen zu illegalen Mitteln greifen, um Kosten zu senken und Gewinne zu maximieren. So wird z.B. auf kostenpflichtige Genehmigungen bzw. Erlaubnisse verzichtet, zulässige Maße oder das Sonn- und Feiertagsfahrverbot werden missachtet oder Fahrzeugkombinationen überladen. Die Wettbewerbsvorteile aus den Verstößen gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften rechnen sich für Unternehmen, da die Regelgeldbußen im Verhältnis zum Gewinn gering sind und oft bereits im Vorfeld einkalkuliert werden.
Mit dem Instrument der Vermögensabschöpfung besteht die Möglichkeit, bei den Unternehmen den aus der Ordnungswidrigkeit illegal erlangten wirtschaftlichen Vorteil abzuschöpfen. Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es grundsätzlich zwei unterschiedliche Wege: die Geldbuße und die Einziehung des Wertes von Taterträgen.