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Zum WerkAuch wenn das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung v. 13. April 2017 (BGBl. 2017 I 872), das am 1. Juli 2017 in Kraft getreten ist, schon länger die bisherige sprachliche Unterscheidung von Verfall und Einziehung aufgegeben hat, ergeben sich weiterhin zahlreiche neue Fallstricke für die konkrete Rechtsanwendung, die inzwischen auch das Bundesverfassungsgericht beschäftigen, die durch das Buch detailliert untersucht und anwendungsfreundlich dargestellt werden. Zahlreiche Anwendungsbeispiele, Grafiken und Praxisempfehlungen runden die Kommentierung zusätzlich…mehr

Produktbeschreibung
Zum WerkAuch wenn das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung v. 13. April 2017 (BGBl. 2017 I 872), das am 1. Juli 2017 in Kraft getreten ist, schon länger die bisherige sprachliche Unterscheidung von Verfall und Einziehung aufgegeben hat, ergeben sich weiterhin zahlreiche neue Fallstricke für die konkrete Rechtsanwendung, die inzwischen auch das Bundesverfassungsgericht beschäftigen, die durch das Buch detailliert untersucht und anwendungsfreundlich dargestellt werden. Zahlreiche Anwendungsbeispiele, Grafiken und Praxisempfehlungen runden die Kommentierung zusätzlich ab.Für den schnellen Überblick finden sich im Anhang zudem synoptische Betrachtungen des StGB und der StPO sowie ein Auszug der relevanten Richtlinie 2014/42/EU.Vorteile auf einen Blickdetailgenaue Betrachtung der einzelnen Änderungenzahlreiche Anwendungsbeispiele, Grafiken und Praxisempfehlungensynoptische Darstellung der Änderungen in StGB und StPOZur NeuauflageIn der Neuauflage werden die Erfahrungen der Strafverfolgungsbehörden und Anwendungsfälle der Rechtsprechung zur "neuen" Vermögensabschöpfung umfassend berücksichtigt. Ebenfalls berücksichtigt werden die zahlreichen Stimmen in der Literatur rund um die zahlreichen Problemfälle, wie die rückwirkende Anwendbarkeit, die Bestimmung der Vermögenswert, das Handeln für eine juristische Person oder die nachträgliche WertänderungenZielgruppeFür Rechtsanwaltschaft, Syndikusanwaltschaft und Praktikerinnen und Praktiker im Bereich der Vermögensabschöpfung.