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Zum Werk:
Die 3. Auflage des Werkes war innerhalb eines Jahres vergriffen. In der 4. Auflage wurden nunmehr die Schuldrechtsreform eingearbeitet sowie sämtliche Musteranträge und Berechnungsbeispiele auf Euro umgestellt.
In zusätzlichen Abschnitten haben die Autoren
- beim Zugewinnausgleich die mit der Spekulationssteuer und der Neuordnung der Altersversorgung verbundenen Bewertungsprobleme dargestellt
- Strategien zur Vermeidung der Spekulationssteuer im Rahmen des Zugewinnausgleichs entwickelt
- die Ausführungen zur Verjährung und zur Übertragung von Vermögensgegenständen
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Produktbeschreibung
Zum Werk:
Die 3. Auflage des Werkes war innerhalb eines Jahres vergriffen. In der 4. Auflage wurden nunmehr die Schuldrechtsreform eingearbeitet sowie sämtliche Musteranträge und Berechnungsbeispiele auf Euro umgestellt.
In zusätzlichen Abschnitten haben die Autoren
- beim Zugewinnausgleich die mit der Spekulationssteuer und der Neuordnung der Altersversorgung verbundenen Bewertungsprobleme dargestellt
- Strategien zur Vermeidung der Spekulationssteuer im Rahmen des Zugewinnausgleichs entwickelt
- die Ausführungen zur Verjährung und zur Übertragung von Vermögensgegenständen grundlegend überarbeitetet
- bei den allgemeinen schuldrechtlichen Ansprüchen die Erläuterungen zum Einzelkonto und zur Sittenwidrigkeit von Schuldübernahmen und Bürgschaften erheblich erweitert sowie
- die relevanten Regelungen des Gewaltschutzgesetzes und des Lebenspartnerschaftsgesetzes bei Beendigung von Lebensgemeinschaften erörtert.

Die seit der Vorauflage veröffentlichte Fachliteratur und neueste Rechtsprechung ist natürlich umfassend eingearbeitet.
"Die Autoren verstehen es, Anschaulichkeit und Knappheit, gute Formulierungen und praktische Relevanz miteinander zu verbinden"
FAFamR Dr. L. Bergschneider in FamRZ 2/2003
"Der besondere Wert des Buches liegt in der Verknüpfung von familienrechtlichen, steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Problemstellungen"
B.-G. Schwabe in: ZfF 10/2002
"... eine große Hilfe für jeden Notar, der Sachverhaltsaufklärung und Willenserforschung im Vorfeld nicht allein den Rechtsanwälten überlässt, sondern schon hier die Beteiligten auf der Grundlage der gesetzlichen Regelung umfassend beraten will." Notarassessor Dr. N. Krebs in: MittBayNot 3/2002
Autorenporträt
Otto Haußleiter, Richter am OLG a. D., und Dr. Werner Schulz, aufsichtsführender Richter am Amtsgericht München (Leiter des Familiengerichts)