Angesichts eines ohnedies beobachteten staatstheoretischen Defizits der Staatsrechtslehre unter dem Grundgesetz wendet sich die Arbeit gegen die zeitgeschichtlichen Erscheinungen einer Staatskritik, die aus der Politikwissenschaft und von Seiten der politischen Philosophie sowie tendenziell auch aus der Staatsrechtslehre selbst kommend wegen eines vermeinten Gegensatzes von Demokratie versus Staat die Verfassungspraxis und das mit der regulativen Idee vom Staat verbundene materiale Verfassungsverständnis der Staatsrechtslehre herausfordern. Ganz anders und im Gegensatz dazu folgt die Arbeit…mehr
Angesichts eines ohnedies beobachteten staatstheoretischen Defizits der Staatsrechtslehre unter dem Grundgesetz wendet sich die Arbeit gegen die zeitgeschichtlichen Erscheinungen einer Staatskritik, die aus der Politikwissenschaft und von Seiten der politischen Philosophie sowie tendenziell auch aus der Staatsrechtslehre selbst kommend wegen eines vermeinten Gegensatzes von Demokratie versus Staat die Verfassungspraxis und das mit der regulativen Idee vom Staat verbundene materiale Verfassungsverständnis der Staatsrechtslehre herausfordern. Ganz anders und im Gegensatz dazu folgt die Arbeit der apriorisch normativen Vernunftidee verfassungsstaatlicher Ordnung und vom Verfassungsstaat sowie einer betreffenden apriorisch vernunftbegründeten Seinsidee von deren geschichtlicher Realität. Sie verfolgt die originäre praktische Vernunftidee vom Recht und vom Staat in deren betreffender "nachkantischer" Ideengeschichte und ontologischer Entwicklung.
Studium der Rechtswissenschaft an der Universität München. Erstes und Zweites Juristisches Staatsexamen. Promotion an der Juristischen Fakultät der Universität Erlangen 1965. Habilitation an der Juristischen Fakultät der Universität Erlangen 1969. Vom Sommersemester 1970 bis zum Sommersemester 1974 auf dem Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität Mannheim, seit dem Wintersemester 1974 auf dem Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität Erlangen. Emeritierung 2002. Neben gelegentlichen Abhandlungen speziell zu staatsrechtlichen Themen vorwiegend Veröffentlichungen zum Verwaltungsrecht. Zuletzt staats- und verfassungstheoretische Publikationen.
Inhaltsangabe
I. Staatsrechtlehre zwischen staatstheoretischem Defizit und Staatskritik
II. Die vergessene »Republik der Vernunft«
III. Demokratie versus Staat - Herausforderung an Staatsrecht und Staatsrechtslehre
IV. Der Staatsbegriff als regulative Vernunftidee des geschichtlichen Staatsrechts und der Staatsrechtslehre
V. Von der rechts- und staatsphilosophischen Vernunftidee zum geschichtsphilosophischen »objektiven Geist« - Entdeckung und Entdeckerirrtum
VI. Geschichtsphilosophie als wirkungsgeschichtliche Reaktion auf den »juristischen« und staatskritischen Formalismus - Die Folgen
VII. Die praktische Vernunftphilosophie vom Verfassungsstaat als Beurteilungsgegenstand politischer Philosophie
VIII. Materialistische Staatskritik
IX. Grenzüberschreitung politischer Philosophie
X. Die neuere Ideengeschichte der Staatsrechtslehre als eigenständige ideelle Entwicklung wissenschaftstheoretischer und methodologischer Selbstvergewisserung
XI. Auf dem Weg zur praktischen Vernunftidee vom geschichtlichen Staatsrecht und Staat
XII. Die praktische Vernunftidee vom Staatsrecht und Staat als ideengeschichtlich erkenntnistheoretisches Problemfeld der Staatsrechtslehre
XIII. Von der apriorischen Vernunftidee zur »nachkantischen« Seinsidee vom Recht und Staat
XIV. Die ontologische Perspektive - Ihre staats- und verfassungstheoretischen Modalitäten
I. Staatsrechtlehre zwischen staatstheoretischem Defizit und Staatskritik
II. Die vergessene »Republik der Vernunft«
III. Demokratie versus Staat - Herausforderung an Staatsrecht und Staatsrechtslehre
IV. Der Staatsbegriff als regulative Vernunftidee des geschichtlichen Staatsrechts und der Staatsrechtslehre
V. Von der rechts- und staatsphilosophischen Vernunftidee zum geschichtsphilosophischen »objektiven Geist« - Entdeckung und Entdeckerirrtum
VI. Geschichtsphilosophie als wirkungsgeschichtliche Reaktion auf den »juristischen« und staatskritischen Formalismus - Die Folgen
VII. Die praktische Vernunftphilosophie vom Verfassungsstaat als Beurteilungsgegenstand politischer Philosophie
VIII. Materialistische Staatskritik
IX. Grenzüberschreitung politischer Philosophie
X. Die neuere Ideengeschichte der Staatsrechtslehre als eigenständige ideelle Entwicklung wissenschaftstheoretischer und methodologischer Selbstvergewisserung
XI. Auf dem Weg zur praktischen Vernunftidee vom geschichtlichen Staatsrecht und Staat
XII. Die praktische Vernunftidee vom Staatsrecht und Staat als ideengeschichtlich erkenntnistheoretisches Problemfeld der Staatsrechtslehre
XIII. Von der apriorischen Vernunftidee zur »nachkantischen« Seinsidee vom Recht und Staat
XIV. Die ontologische Perspektive - Ihre staats- und verfassungstheoretischen Modalitäten
XV. »Metaphysik« der Verfassungsstaatlichkeit
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