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Neue Straftatbestände auf EU-Ebene öffnen einer Gesinnungsjustiz Tür und Tor. Die Leugnung von einem gerichtlich als Völkermord deklarierten Ereignis ist bereits strafbar; die Leugnung kommunistischer Verbrechen könnte es demnächst werden.An zwei Beispielen zeichnet Hofbauer die Debatte um die Definition von Gräueltaten nach: der armenischen Frage und ihrer Instrumentalisierbarkeit sowie dem bosnischen Gründungsmythos, der auf der These eines Völkermordes in Srebrenica beruht. Einblicke in die Auseinandersetzungen um den Holodomor in der Ukraine, die Massaker in Ruanda, Darfur, Palästina und…mehr

Produktbeschreibung
Neue Straftatbestände auf EU-Ebene öffnen einer Gesinnungsjustiz Tür und Tor. Die Leugnung von einem gerichtlich als Völkermord deklarierten Ereignis ist bereits strafbar; die Leugnung kommunistischer Verbrechen könnte es demnächst werden.An zwei Beispielen zeichnet Hofbauer die Debatte um die Definition von Gräueltaten nach: der armenischen Frage und ihrer Instrumentalisierbarkeit sowie dem bosnischen Gründungsmythos, der auf der These eines Völkermordes in Srebrenica beruht. Einblicke in die Auseinandersetzungen um den Holodomor in der Ukraine, die Massaker in Ruanda, Darfur, Palästina und Kambodscha zeigen, welch unterschiedliche Interessen sich hinter dem Vorwurf des Völkermordes verbergen können.
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Rezensionen

Perlentaucher-Notiz zur Süddeutsche Zeitung-Rezension

Vom Strafrecht diktierte Geschichte hält Ronen Steinke zwar genau wie der Autor des Buches für problematisch. Schon weil sie die Debattierfreude von Historikern und Journalisten beschneidet. Hannes Hofbauers Einschätzung zu den von Israel besetzten Gebieten, zu den Verbrechen an den Armeniern oder den serbischen Verbrechen in Srebrenica muss Steinke deswegen aber noch nicht teilen. Dass der Autor seinem Furor gegen die "Mainstream-Geschichtsschreibung" keine gewissenhafte Argumentation folgen lässt, findet der Rezensent allerdings bedauerlich. Als Dokumentation eines fragwürdigen Trends der Gesetzgebung scheint ihm das Buch aber dennoch zu taugen.

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