Text der Verordnung: Verordnung zur Durchführung des
8 Abs. 1 des Gesetzes über_x000D_
steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus_x000D_
Gesellschaftsmitteln und bei Überlassung von eigenen Aktien an Arbeitnehmer_x000D_
Stand: 02.03.2018
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8 Abs. 1 des Gesetzes über_x000D_
steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus_x000D_
Gesellschaftsmitteln und bei Überlassung von eigenen Aktien an Arbeitnehmer_x000D_
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