Im Jahr 2014 wurde die Vergütungsverordnung in Folge der umzusetzenden Capital Requirements Directive aus dem Jahr 2013 (CRD IV) novelliert und eine dazugehörige Auslegungshilfe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht. Seit dem wurden die Vergütungsstandards auf europäischer Ebene weiterentwickelt:
EBA-Leitlinien für eine solide VergütungspolitikDelegierte Verordnung zu Kriterien für die Identifikation von Risikoträgern ("Risk Taker")Weitere technische Leitlinien der EBA, die für das Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung und die Meldung von vergütungsrelevanten Daten an die EBA relevant sind
Vor diesem Hintergrund fand im Jahr 2017 eine umfangreiche Überarbeitung der Vergütungsverordnung statt. Außerdem wurde die Auslegungshilfe (Stand 15. Februar 2018) grundlegend angepasst und weiter detailliert.
Dieser Kommentar berücksichtigt alle neuen regulatorischen Entwicklungen einschließlich der neuen Auslegungshilfe der BaFin. Er beleuchtet die Vergütungsanforderungen ganzheitlich aus bankaufsichtsrechtlicher, arbeitsrechtlicher und nicht zuletzt aus praktischer Sicht. Diese umfassende Betrachtung ist ein Alleinstellungsmerkmal, das diesen Kommentar auszeichnet.
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EBA-Leitlinien für eine solide VergütungspolitikDelegierte Verordnung zu Kriterien für die Identifikation von Risikoträgern ("Risk Taker")Weitere technische Leitlinien der EBA, die für das Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung und die Meldung von vergütungsrelevanten Daten an die EBA relevant sind
Vor diesem Hintergrund fand im Jahr 2017 eine umfangreiche Überarbeitung der Vergütungsverordnung statt. Außerdem wurde die Auslegungshilfe (Stand 15. Februar 2018) grundlegend angepasst und weiter detailliert.
Dieser Kommentar berücksichtigt alle neuen regulatorischen Entwicklungen einschließlich der neuen Auslegungshilfe der BaFin. Er beleuchtet die Vergütungsanforderungen ganzheitlich aus bankaufsichtsrechtlicher, arbeitsrechtlicher und nicht zuletzt aus praktischer Sicht. Diese umfassende Betrachtung ist ein Alleinstellungsmerkmal, das diesen Kommentar auszeichnet.
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