Text des Gesetzes: Gesetz zu dem Abkommen vom 2. März 1978 zwischen der Bundesrepublik_x000D_
Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über die gegenseitige Hilfeleistung_x000D_bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen_x000D_
Stand: 02.03.2018
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