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Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörde nach § 17b Absatz 4 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
AÜGMeldstellV
Herausgeber: Antiphon Verlag
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Text der Verordnung: Verordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen_x000D_
Stand: 01.03.2018
Stand: 01.03.2018