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Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für das Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren auf das Bundeszentralamt für Steuern und zur Regelung verschiedener Anwendungszeitpunkte
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Text des Gesetzes: Begleitgesetz zum Telekommunikationsgesetz_x000D_
Stand: 28.02.2018
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