Das Verpackungsgesetz (VerpackG) ist ein deutsches Gesetz, welches die Entsorgung von Verpackungsabfällen regelt. Das Gesetz zielt darauf ab, die Umweltbelastung durch Verpackungsabfälle zu reduzieren und eine Kreislaufwirtschaft zu fördern.Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen, müssen sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren lassen und sich an den Kosten der Sammlung, Sortierung und Entsorgung beteiligen. Dazu müssen sie auch Angaben über die Art und Menge der von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen machen. Das VerpackG gilt für alle Verpackungen, die im privaten Endverbrauch anfallen, einschließlich Verkaufsverpackungen, Umverpackungen, Transportverpackungen und Füllmaterialien.